Vogelgrippe

Freilaufverbot für Hunde und Katzen gelockert - Landratsamt erteilt Ausnahmegenehmigungen

 

Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mitteilt, wurden im Rahmen des aktuellen Wildvogel-Geflügelpestgeschehens in Baden-Württemberg knapp 40 Säugetiere, darunter 28 Katzen auf das Influenzavirus des Subtyps H5N1 untersucht. Alle Proben waren erfreulicherweise negativ. Aus diesem Grund kann das freie Umherlaufen von Hunden und Katzen in den Beobachtungsgebieten von den zuständigen Behörden wieder genehmigt werden. Davon ausgenommen bleibt ein Streifen von 1 km entlang des Bodenseeufers.

 

Nach dem ersten Auftreten der Vogelgrippe des Subtyps H5N1 bei einer Katze auf der Insel Rügen reagierte die Bundesregierung mit einem Erlass für Haustierbesitzer, ihre Hunde und Katzen in den Beobachtungsgebieten und Sperrbezirken nicht mehr frei herumlaufen zu lassen. Eine Ausnahmeregelung im Bereich der Beobachtungsgebiete kann erlassen werden, wenn keine Belange der Tierseuchenbekämpfung dagegen sprechen. Von dieser Ausnahmeregelung darf ab sofort, unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen am Bodensee, Gebrauch gemacht werden.

 

Das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige Veterinärbehörde macht von der nunmehr möglichen Ausnahmeregelung mit sofortiger Wirkung Gebrauch. Das heißt, dass das Freilaufverbot für Hunde und Katzen nur noch in einem Streifen von 1 km entlang des Bodenseeufers und in den derzeit bestehenden Sperrbezirken um Meersburg mit den Gemeinden Daisendorf und Stetten sowie Teilgebieten der Gemeinde Hagnau und der Stadt Markdorf sowie um Friedrichshafen bis zur östlichen Kreisgrenze mit Teilgebieten der Stadt Friedrichshafen sowie Teilgebieten der Gemeinden Eriskirch, Langenargen und Kressbronn besteht. Gemeinsam mit Minister Peter Hauk appelliert Landrat Siegfried Tann an die Eigenverantwortung der Haustierbesitzer gegenüber ihren Tieren, den Kontakt von Hund und Katze mit toten Vögeln unbedingt zu vermeiden.