Vogelgrippe

Am 25. Februar 2006 wurde in Überlingen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Zeitgleich wurde ein Sperrbezirk in der Stadt Überlingen für die Gemarkung Überlingen, Nussdorf und Hödingen gebildet und ein Beobachtungsgebiet für den gesamten Bodenseekreis mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenberg festgelegt.

 

Nachdem mit Ablauf des 18. März 2006 die 21-Tagefrist ohne einen neuen Fall eines Ausbruchs der Vogelgrippe in Überlingen endet, werden die Beschränkungen für den Sperrbezirk ab Sonntag, 19. März 2006, aufgehoben. Die Sperrbezirksschilder werden dann im Bereich Überlingen entfernt. Damit dürfen unter anderem tierische Nebenprodukte, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel wieder normal gehandelt werden.

 

Untersuchungen der Nutzgeflügelbestände im Sperrbezirk durch Tierärzte des Veterinäramtes haben keinerlei Auffälligkeiten ergeben; die Tierbestände sind gesund.

 

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern dringend, die vorbeugenden Maßnahmen gegen die Einschleppung des H5N1-Virus in die Geflügelbestände wie z.B. Desinfektion, Schuh- und Kleiderwechsel und Betretungsverbot für Dritte weiter fortzuführen.

 

Weiterhin bestehen im Bodenseekreis noch die Sperrbezirke Meersburg, der die Stadt Meersburg und der Gemeinde Daisendorf mit Teilgebieten der Gemeinde Hagnau und der Stadt Markdorf umfasst. Ferner besteht der Sperrbezirk Friedrichshafen und Langenargen, der Teilgebiete der Stadt Friedrichshafen und der Gemeinden Eriskirch, Langenargen und Kressbronn umfasst.

 

Insgesamt gibt es im Bodenseekreis mit Überlingen 7 Funde von infizierten Wildvögeln. Bislang wurde nur bei der Tafelente in Überlingen bestätigt, dass es sich um den hoch pathogenen Typ des Virus H5N1 handelt.

 

Neben den Sperrbezirken ist weiterhin der gesamte Bodenseekreis mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenberg Beobachtungsgebiet. Die bisherigen Beschränkungen in den bestehenden Sperrbezirken und im Beobachtungsgebiet gelten weiterhin. Die 30-Tagefrist für das Beobachtungsgebiet beginnt mit jedem H5N1-Fall neu zu laufen.

 

Nach dem Auftreten der ersten H5N1-Fälle war das Infotelefon stark frequentiert worden. Die Anrufe kamen dabei nicht nur aus dem Bodenseekreis, sondern auch aus anderen Bereichen wie z.B. aus Konstanz, Mannheim und Bayern. Zwischenzeitlich ist die Zahl der Anrufe jedoch deutlich zurückgegangen. Insgesamt gab es bisher ca. 1840 Anrufe.

 

Für Fragen zur Vogelgrippe steht das Bürgertelefon des Landratsamtes Bodenseekreis Telefonnummer 07541/204 5888 zu den üblichen Dienstzeiten weiterhin zur Verfügung.

 

 

Weitere Hotlines und Internetadressen

 

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Die Hotline ist seit dem 1. März täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805-768-555 von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.
     
  • Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
    Eine Info-Hotline des Ministeriums ist unter der Rufnummer 0711 126-2233 eingerichtet
    (Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 13:30 bis 15:30 Uhr)
     
  • www.bmelv.de/cln_045/nn_754176/DE/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/__Vogelgrippe__node.html__nnn=true 
      
  • www.mlr.baden-wuerttemberg.de
     
  • www.fli.bund.de
     
  • www.rki.de/cln_006/nn_226464/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/AviaereInfluenza.html 
     
  • www.orn.mpg.de/~vwrado/templates/de/avian_flu.html