Vogelgrippe – neuer Sperrbezirk in Kressbronn

Nachdem gestern, am 8. März 2006, in Wasserburg der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt wurde, hat das Veterinäramt des Landratsamtes Bodenseekreis für Teile der unmittelbar angrenzenden Gemeinde Kressbronn einen Sperrbezirk festgelegt.

 

Der Sperrbezirk der Gemeinde Kressbronn erstreckt sich südöstlich einer Linie von der Kreisgrenze entlang der Kreisstraße K7705, der St. Gallus Straße, der Gattnauer Straße, der Kirchstraße, der Hauptstraße in östlicher Richtung bis zum Nonnenbach und diesem folgend bis zum Bodensee. Im Sperrbezirk sind 7 Geflügelhalter mit insgesamt 96 Tieren gemeldet.

 

Die übrigen Gemeinden des Bodenseekreises - mit Ausnahme von Heiligenberg - wurden mit neuem Fristlauf zum Beobachtungsgebiet erklärt.