Vogelgrippe - Zwei weitere Verdachtsfälle auf H5N1

Das Friedrich-Loeffler-Institut in Riems hat bei zwei weiteren Wildenten aus dem Bodenseekreis das Virus H5N1 festgestellt. Offen ist derzeit noch, ob es sich um die hoch pathogene Form handelt.

 

Eine Reiherente wurde in Friedrichshafen im Fährehafen, eine Tafelente in Langenargen im Gemeindehafen gefunden. Es wurde ein gemeinsamer Sperrbezirk um die jeweiligen Fundorte festgesetzt. Der Sperrbezirk umfasst  Teilgebiete der Stadt Friedrichshafen sowie der Gemeinden Eriskirch, Langenargen und Kressbronn.

 

Im einzelnen wurden zum Sperrbezirk erklärt: Das Teilgebiet der Stadt Friedrichshafen entlang einer Linie vom Bodensee östlich des Königswegs, nördlich der B 31 Richtung Fischbach und westlich der K 7742 bis zur Gemarkung Ailingen sowie auf der Gemarkung Ailingen und Gemarkung Ettenkirch südlich der K 7739, K7737 und K 7725 bis zur Gemeindegrenze sowie das Teilgebiet der Gemeinde Eriskirch entlang einer Linie westlich der Schussen bis zur B 31 und südlich der Bundesstraße Richtung Langenargen bis zur Gemeindegrenze sowie die Teilgebiete der Gemeinden Langenargen und Kressbronn südlich einer Linie entlang der B 31, B 31 neu und K 7705.

 

Im Sperrbezirk sind 59 Geflügelhalter mit 5.401 Tieren amtlich gemeldet. Das Veterinäramt hat die Geflügelhalter mit Hilfe der jeweiligen Bürgermeisterämter umgehend mit Einzelverfügung über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert. Die verschärften Verpflichtungen beinhalten insbesondere, dass ein Geflügelstall oder sonstiger Standort, in oder an dem Geflügel gehalten wird, von betriebsfremden Personen nicht betreten werden darf. Dies gilt nicht für den den Betrieb betreuenden Tierarzt sowie die vom Landratsamt Bodenseekreis mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen. Weiterhin haben die Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Ein- und Ausgänge der Ställe oder die sonstigen Standorte, an denen Geflügel gehalten wird, mit Matten oder sonstigen Bodenauflagen, die mit Desinfektionsmittel getränkt sind, geschützt werden. Geflügel und Geflügelprodukte dürfen aus den Betrieben im Sperrbezirk nicht verbracht werden.