Vogelgrippe

Sperrbezirk Friedrichshafen - Langenargen wird am Dienstag aufgehoben

 

Der Sperrbezirk Friedrichshafen–Langenargen, der Teilgebiete der Stadt Friedrichshafen und der Gemeinden Eriskirch und Langenargen umfasst endet mit Ablauf des 3. April somit am Dienstag, 4. April 2006.

 

Die Sperrbezirksbeschilderung kann daher im Bereich Friedrichshafen sowie der Gemeinden Eriskirch und Langenargen am Dienstag, 4. April entfernt werden. Damit dürfen unter anderem tierische Nebenprodukte, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel in diesen Gebieten wieder normal gehandelt werden.

 

Untersuchungen der Nutzgeflügelbestände in den Sperrbezirken durch Tierärzte des Veterinäramtes haben keinerlei Auffälligkeiten ergeben; die Tierbestände sind gesund.

 

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern dringend, die vorbeugenden Maßnahmen gegen die Einschleppung des H5N1-Virus in die Geflügelbestände wie z.B. Desinfektion, Schuh- und Kleiderwechsel und Betretungsverbot für Dritte weiter fortzuführen.

 

Ab Dienstag, den 4. April ist im Bodenseekreis nur noch der Sperrbezirk Kressbronn, der die Gemeinde Kressbronn umfasst, festgesetzt. Dieser Sperrbezirk wurde in Folge eines H5N1 Fundes in Bayern, Nonnenhorn am 23. März 2006 festgesetzt.

 

Neben dem derzeit bestehenden Sperrbezirk Kressbronn ist weiterhin der gesamte Bodenseekreis mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenberg Beobachtungsgebiet. Die bisherigen Beschränkungen in den noch bestehenden Sperrbezirken und im Beobachtungsgebiet gelten weiterhin. Die 30-Tagefrist für das Beobachtungsgebiet beginnt mit jedem H5N1 Fall neu zu laufen.

 

Die Stallpflicht für Geflügel gilt unabhängig von Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten in ganz Deutschland zunächst bis 30. April 2006 weiter.

 

Für Fragen zur Vogelgrippe steht das Bürgertelefon des Landratsamtes Bodenseekreis Telefonnummer 07541/204 5888 zu den üblichen Dienstzeiten weiterhin zur Verfügung.

 

Weitere Hotlines und Internetadressen:

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Die Hotline ist seit dem 1. März täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805-768-555 von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.
  • Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg Eine Info-Hotline des Ministeriums ist unter der Rufnummer 0711 126-2233 eingerichtet (Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 13:30 bis 15:30 Uhr)
  • www.bmelv.de/cln_045/nn_754176/DE/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/__Vogelgrippe__node.html__nnn=true
  • www.mlr.baden-wuerttemberg.de
  • www.fli.bund.de
  • www.rki.de/cln_006/nn_226464/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/AviaereInfluenza.html
  • www.orn.mpg.de/~vwrado/templates/de/avian_flu.html