Vogelgrippe

Am 12. April 2006 wurde in Überlingen das H5N1-Virus bei einer Tafelente festgestellt. Aufgrund dieses Fundes wurden die Gemarkungen Überlingen und Hödingen sowie ein kleiner Teil der Gemarkung Owingen zum Sperrbezirk erklärt. Nachdem mit Ablauf des 6. Mai 2006 die 21-Tagefrist ohne einen neuen Fall eines Ausbruchs der Vogelgrippe in diesem Bereich endet, werden die Beschränkungen für diesen Sperrbezirk ab Sonntag, 7. Mai 2006, aufgehoben.

 

Die Sperrbezirksbeschilderung kann daher ab Sonntag entfernt werden. Damit dürfen unter anderem tierische Nebenprodukte, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel in diesen Gebieten wieder normal gehandelt werden. Bestehen bleiben die Handelsbeschränkungen für lebende Vögel aufgrund der Regelungen im Beobachtungsgebiet sowie das Aufstallungsgebot für Geflügel, das bundesweit gilt.

 

Untersuchungen der Nutzgeflügelbestände im Sperrbezirk durch Tierärzte des Veterinäramtes haben keinerlei Auffälligkeiten ergeben; die Tierbestände sind gesund.

 

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern dringend, die vorbeugenden Maßnahmen gegen die Einschleppung des H5N1-Virus in die Geflügelbestände wie z.B. Desinfektion, Schuh- und Kleiderwechsel und Betretungsverbot für Dritte weiter fortzuführen.

 

Ab Sonntag gibt es im Bodenseekreis keinen Sperrbezirk mehr. Allerdings ist der gesamte Bodenseekreis mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenberg bis einschließlich 15. Mai 2006 weiterhin Beobachtungsgebiet.

 

Die Stallpflicht für Geflügel gilt in ganz Deutschland weiter. Ausnahmen sind zwar auf Antrag möglich, jedoch nicht in Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten. Im Beobachtungsgebiet im Bodenseekreis können daher bis auf weiteres keine Ausnahmen genehmigt werden.

 

Für Fragen zur Vogelgrippe steht das Bürgertelefon des Landratsamtes Bodenseekreis Telefonnummer 07541 204-5888 zu den üblichen Dienstzeiten weiterhin zur Verfügung.

 

Weitere Hotlines und Internetadressen

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Die Hotline ist seit dem 1. März täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805-768-555 von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.
  • Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
    Eine Info-Hotline des Ministeriums ist unter der Rufnummer 0711 126-2233 eingerichtet
    (Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 13:30 bis 15:30 Uhr)
  • www.bmelv.de/cln_045/nn_754176/DE/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/__Vogelgrippe__node.html__nnn=true
  • www.mlr.baden-wuerttemberg.de
  • www.fli.bund.de
  • www.rki.de/cln_006/nn_226464/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/AviaereInfluenza.html
  • www.orn.mpg.de/~vwrado/templates/de/avian_flu.html
  • www.bodenseekreis.de