Vogelgrippe

Mit Datum vom 10. Mai 2006 ist die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Vogelgrippe in Kraft getreten. Damit wird der Weg einer generellen Aufstallung von Geflügel mit Ausnahmemöglichkeiten fortgeführt. Grundlage ist die Risikobewertung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Institut, auf der Insel Riems.

 

Nach der neuen Regelung gilt der Grundsatz, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten sind. Die Verordnung sieht jedoch weitreichende Ausnahmen vor, um auch für die Zukunft eine Freilandhaltung von Geflügel zu gewährleisten.

 

Danach sollen Ausnahmen von dem Aufstallungsgebot von der zuständigen Behörde unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden.

 

Keine Ausnahmen dürfen z. B. erteilt werden in einem Geflügelpest-Beobachtungsgebiet.

 

Das Land Baden-Württemberg hat konkrete Regelungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen erlassen. So hat das Land unter Berücksichtigung der Gebiete, in denen sich wild lebende Wasservögel sammeln, sowie des Verlaufs des Wildvogel-Geflügelpestgeschehens seit Februar diesen Jahres Gebietskulissen definiert. Daraus folgt für den Bodenseekreis, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Geflügelhaltungen, die sich in einem Abstand von bis zu 500 m Entfernung zum Bodenseeufer befinden, auf Grund der Nutzung dieser Gebiete durch eine Vielzahl von Wasservögeln als Sammel-, Rast- und Brutplätze nicht möglich ist. Die Stallpflicht gilt daher weiter für alle Geflügelhalter, die innerhalb des 500 m-Streifens entlang des Bodensees liegen. Die im 500 m-Streifen gemeldeten Geflügelhalter werden einzeln durch das Veterinäramt angeschrieben.

 

Nachdem im Bodenseekreis mit Ausnahme von Heiligenberg noch bis einschließlich zum 15. Mai 2006 ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet besteht, können bis dahin noch keine Ausnahmen erteilt werden. Das Landratsamt Bodenseekreis wird mit Wirkung zum 16. Mai 2006 die Ausnahmen vom Aufstallungsgebot mittels einer Allgemeinverfügung bekannt geben.

 

Jeder Tierhalter, der von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch macht und sein Geflügel im Freiland hält, muss der zuständigen Behörde seinen Namen, seine Anschrift mit Telefon, die Art der Tiere und den Standort der Haltung melden. Jeder Tierhalter ist verpflichtet, bei im Freiland gehaltenem Geflügel unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, sog. Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen. So hat er z. B. zur Sicherung des Tierbestandes gegen unbefugten Zutritt oder Befahren, Betreten der Ställe von betriebsfremden Personen nur mit Einwegschutzkleidung zu sorgen. Betriebseigene Fahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransportes zu reinigen und zu desinfizieren. Eine Schadnagerbekämpfung ist durchzuführen und zu dokumentieren. Außerdem darf das Geflügel nicht völlig frei herumlaufen, sondern muss in Ausläufen gehalten werden, aus denen es nicht entweichen kann.

 

Bei Freilandhaltung dürfen Enten und Gänse nicht zusammen mit sonstigem Geflügel gehalten werden. Da Enten und Gänse wegen fehlender klinischer Erscheinungen als Virusträger oftmals nicht erkannt werden, stellen sie ein hohes Risiko für eine mögliche Übertragung von Geflügelpestviren dar. Mit einer separaten Haltung kann dieses Risiko minimiert werden. Halter von Enten und Gänsen sind deshalb verpflichtet, bestimmte labordiagnostische Untersuchungen bei den Tieren durchführen zu lassen. Da diese Untersuchungen teuer sind besteht alternativ die Möglichkeit, einige Hühner als Sentineltiere d.h. Hinweistiere gemeinsam mit den Enten oder Gänsen zu halten, da Hühner wesentlich früher Krankheitssymptome zeigen. Wenn diese verenden müssen sie umgehend auf Geflügelpest untersucht werden.

 

Für sonstiges im Freien gehaltenes Geflügel gilt ein Frühwarnsystem. Tiere müssen umgehend auf Geflügelpest untersucht werden, wenn innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von weniger als 100 Tieren 3 Tiere verendet sind oder wenn bei einem Bestand von mehr als 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mehr als 2 % der Tiere verenden.

 

Interessierte Geflügelhalter können sich an die Veterinärverwaltung des Landratsamtes Bodenseekreis wenden. Unter der Telefonnummer 07541 204-5888 werden Fragen zur Aufstallungspflicht und zu Freilandhaltungs-Genehmigungen beantwortet.

 

Für das Einsammeln von toten Vögeln gilt:

Die Gemeinden sammeln weiterhin tote Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel ein. Beim Fund solcher Vögel werden die Bürger gebeten, die Gemeinden oder notfalls die Polizei zu unterrichten.

 

Sonstige Vögel, wie z.B. Tauben oder Singvögel, können von den Bürgern selbst eingesammelt und in einer Plastiktüte über den Restmüll entsorgt werden. Beim Einsammeln sollen die Tiere nicht unmittelbar angefasst werden. Das Landratsamt empfiehlt die Verwendung von Handschuhen oder einer Plastiktüte. Mundschutz ist allerdings nicht erforderlich. Nach dem Entsorgen werden allgemeine Hygienemaßnahmen wie Händewaschen empfohlen.

 

Für Fragen zur Vogelgrippe steht das Bürgertelefon des Landratsamtes Bodenseekreis Telefonnummer 07541 204-5888 zu den üblichen Dienstzeiten weiterhin zur Verfügung.

 

Weitere Hotlines und Internetadressen:

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Die Hotline ist seit dem 1. März täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805 768-555 von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.
  • Bundesministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
    Eine Info-Hotline des Ministeriums ist unter der Rufnummer 0711 126-2233 eingerichtet  (Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 13:30 bis 15:30 Uhr)
  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - spezielle Seiten zur Vogelgrippe
  • Friedrich-Löffler-Institut
  • Robert-Koch-Institut - spezielle Seiten zur Vogelgrippe
  • Max-Planck-Institut für Ornithologie/Vogelwarte Radolfzell - spezielle Seiten zur Vogelgrippe