Vorbeugemaßnahmen gegen die Vogelgrippe

Das Landratsamt Bodenseekreis hat die Stallpflicht für Geflügel entlang des Bodenseeufers zum Schutz vor der Vogelgrippe in Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen und den Bodenseeanrainerstaaten auf 1 Kilometer erweitert.

 

Auf Grund einer erneuten Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts wurde vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Stuttgart das bisher bestehende Gebiet von 500 Metern um den See, in dem das Geflügel aufgestallt sein muss, auf 1 Kilometer ausgeweitet. Waren bisher rund 40 Geflügelhalter von der Aufstallung betroffen, sind es seit diesem Freitag weitere 44 Halter, die ihre Tiere in Ställen halten müssen. Die betroffenen Geflügelhalter wurden vom Veterinäramt bereits schriftlich informiert.

 

Das Ministerium hofft, durch die Erweiterung des Aufstallungsgebietes einen möglichen Eintrag des Erregers der Aviären Influenza in die Hausgeflügelbestände durch möglicherweise infizierte Zugvögel zu verhindern. Die weitere Entwicklung nach Eintreffen der Zugvögel am Bodensee für den Winter wird von Fachleuten intensiv beobachtet. Vor allem das trinationale Forschungsprogramm „Constanze“ trägt dazu bei, den Bodensee zu einem der am besten untersuchten und sichersten Gewässer Europas zu machen.  Wie auf der Medienkonferenz in Radolfzell an diesem Donnerstag von Experten bestätigt, besteht zur Zeit keine akute Gefahr eines Ausbruchs der Vogelgrippe.

 

Auch weiterhin gelten für Geflügelbesitzer mit Freilandhaltung außerhalb dieses 1 Kilometer-Bereiches spezielle Untersuchungspflichten bei reinen Wassergeflügelbeständen und Tierzahlen über 100 Tieren.

 

Fragen beantwortet das Veterinäramt des Landratsamtes in Friedrichshafen zu den üblichen Dienstzeiten unter der Telefonnummer 07541/204-5888.