Landeswettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen

Das Innenministerium führt zum 18. Mal den „Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen“ durch. Mit der Auszeichnung sollen vorbildliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern für die Gemeinschaft auf kommunaler Ebene gewürdigt werden. Die Auszeichnung soll zugleich zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigem Handeln und zu Beispiel gebendem Engagement für das Gemeindewohl ermutigen und den ehrenamtlichen und den bürgerschaftlichen Einsatz als notwendige Ergänzung und Alternative zum Handeln der öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge betonen. Die Wettbewerbsbestimmungen können beim Landratsamt Bodenseekreis, Kommunal- und Prüfungsamt angefordert werden (Tel. 07541 204-5235).

 

Zielsetzung

Die auszeichnungswürdigen Zielsetzungen von Bürgeraktionen können in verschiedenen Bereichen auf örtlicher Ebene im allgemeinen kommunalen Bereich, im sozialen und kulturellen Bereich liegen. So werden in der Ausschreibung beispielhaft aufgezeigt u. a.:

  • die Förderung umweltbewussten Verhaltens (bspw. zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen, Energieeinsparung),
  • die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes,
  • die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche,
  • die Eingliederung von Aussiedlern,
  • beispielhafte Jugendinitiativen,
  • die Förderung von Sport, Spiel und Freizeitgestaltung.

 

Teilnahme am Wettbewerb

Für den Wettbewerb können sich Personen oder Personengruppen bewerben, die in ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis gemeinnützige im örtlichen Bereich liegende Ziele zur Ergänzung oder anstelle öffentlicher Leistungen in gesetzlich zulässiger Weise verfolgen (Bürgeraktionen). Auch bereits beendete Projekte können an dem Wettbewerb teilnehmen; der Abschluss darf allerdings nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Beteiligen können sich auch Bürgeraktionen, die schon an einem früheren Wettbewerb teilgenommen haben, sofern sie nicht schon für dasselbe Vorhaben ausgezeichnet wurden.

Der Vorschlag zur Teilnahme am Wettbewerb kann von der Bürgeraktion selbst, von der Gemeinde, aber auch von Privatpersonen ausgehen.

 

Bewerbungen

Für die Auszeichnungen können bei der Gemeinde oder dem Landratsamt, innerhalb dessen Gebiet die Bürgeraktion den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit hat, die Bewerbung eingereicht werden, ausnahmsweise auch beim Regierungspräsidium. Bewerbungsschluss beim Landratsamt Bodenseekreis – Kommunal- und Prüfungsamt – ist am

27. November 2006.

 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein möglichst mit Anschauungsmaterial (z. B. Bilder, Broschüren), versehener Bericht über Beginn, Dauer bzw. zeitlichen Aufwand, Ziele, Arbeit und Leistungen der Bürgeraktion, aus dem sich ergeben soll, inwieweit die Bürgeraktion den einzelnen Bewertungsmerkmalen (siehe dazu den folgenden Abschnitt) entspricht; auch sollen die Finanzierung und Folgelasten der Vorhaben dargestellt werden,
  • die Benennung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Vertrauensperson der Bürgeraktion und einer Stellvertretung (jeweils mit Postanschrift und Telefonnummer).

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb willigt die Bürgeraktion in die öffentliche Darstellung ihrer Tätigkeit ein.

 

Bewertung der Bürgeraktionen

Zu einer Auszeichnung kommen im Jahr 2006 Bürgeraktionen in Betracht, die nach allgemeiner Anschauung von den Beweggründen, der Tätigkeit und der Wirkung her beispielhaft sind.

Bei der Bewertung der Beweggründe der Bürgeraktion kommt es insbesondere darauf an, ob sie vorrangig von uneigennützigen Interessen bestimmt ist und in welchem Umfang sie aus eigener Initiative entwickelt wurde.

 

Für die Bewertung der Tätigkeit der Bürgeraktion sind folgende Merkmale von besonderer Bedeutung:

  • Art und Dauer der Tätigkeit,
  • Ideenreichtum, Originalität,
  • Zahl der Beteiligten (zu trennen nach aktiven und fördernden Mitgliedern),
  • zeitlicher und finanzieller Einsatz der Beteiligten,
  • Übernahme von Lasten oder Pflichten und
  • erreichte Ziele.

 

Bei der Bewertung der Wirkung der Bürgeraktion kommen insbesondere folgende Merkmale zum Tragen:

  • die Förderung der Gemeinschaft, die Hilfe für Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Selbsthilfe,
  • die Ausstrahlung in die Öffentlichkeit und
  • die Vorbildlichkeit der Aktion für ähnliche Aktionen anderer Bürgerinnen und Bürger.

 

Ermittlung der auszeichnungswürdigen Bürgeraktionen

Ein beim Regierungspräsidium zu bildendes Gremium, in dem Vertreter des kommunalen, des sozialen und des kulturellen Lebens mitwirken, schlägt dem Innenministerium ein als herausragend anzusehendes Drittel der gemeldeten Bürgeraktionen zur Auszeichnung vor.

Ein Gremium beim Innenministerium unter Vorsitz des Innenministers und unter Mitwirkung anderer beteiligter Ministerien sowie von Vertretern der Landtagsfraktionen und der kommunalen Landesverbände ermittelt bis zu insgesamt 45 Preisträger.

 

Auszeichnungen

Die Preisträger werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vom Ministerpräsidenten mit einer Urkunde und einer Zinnplakette ausgezeichnet. Die Abschlussveranstaltung findet voraussichtlich im September 2007 statt. Die Bürgeraktionen, die am Wettbewerb teilnehmen, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und nicht ausgezeichnet worden sind, erhalten vom Regierungspräsidenten eine Urkunde als Dank und Anerkennung für die Teilnahme.