Gelder für Biotop- und Landschaftspflege und für die Landwirtschaft

Das Umweltschutzamt des Landratsamts Bodenseekreis verlängert die Frist für die Antragstellung zum diesjährigen Kreispflegeprogramm – Biotop- und Landschaftspflege bis einschließlich  31. Mai 2007.

Förderungsfähig sind Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt, sowie dem Landschaftsbild zugute kommen. Dazu gehören die Anpflanzung von Hecken in der freien Landschaft, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen,  die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern ebenso, wie die Nachpflanzung und Pflege von Obsthochstämmen, oder die Anlage von Blühstreifen entlang von Wegen und landwirtschaftlichen Flächen. In Betracht kommen  grundsätzlich Vorhaben, welche die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.
 
Die Auslieferung der Obsthochstämme erfolgt im Herbst. Der Eigenanteil je Baum beträgt 8 Euro.
 
Für die Pflege alter Hochstämme wird eine Pauschale von 13 Euro je gepflegtem Baum gewährt.
 
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind.
Ferner dürfen keine Landes- oder EU-Förderungen wie MEKA für dieselbe Maßnahme erfolgen.

Antragsberechtigt für die Biotop- und Landschaftspflege sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände, aber auch Kommunen, Vereine / Verbände und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, oder die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.
 
Erhältlich sind die Anträge bei den Bürgermeisterämtern, den Bauernverbänden und den Maschinenringen. Sie können auch beim Umweltschutzamt und beim Landwirtschaftsamt des Bodenseekreises direkt angefordert oder abgeholt werden.

Die Anträge und Infoblätter sind im Internet unter www.bodenseekreis.de/antraege-naturschutz.html hinterlegt.

Für fachliche Beratung zur Landschaftspflege stehen die Landespfleger des Landratsamtes zur Verfügung. Sie sind unter der Telefon-Nr. (0 75 41) 204    5467 bzw. – 5363 zu erreichen.

Über die Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen, welche ganzjährig und zum Teil formlos beantragt werden können, informieren auch das Landwirtschaftsamt, der Bauernverband, oder die Maschinenringe. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die Fahrsilosanierung, die Grabenpflege, die Umrüstung von Eigenverbrauchstankstellen, von Pflanzenschutzgeräten auf abdriftarme Technik, die Öffentlichkeitsarbeit und die Fortbildung.