Landratsamt sucht ehrenamtliche Betreuer

Im Bodenseekreis besteht für ca. 3000 Menschen eine rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz, das ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches ist.

Eine Betreuung wird bestellt, wenn ein Volljähriger wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine verschiedenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Aufgabenkreise der Betreuung können die Personen-, Vermögens- und Gesundheitsvorsorge oder auch die Aufenthaltsbestimmung sein.

Ein Betreuer, bzw. eine Betreuerin ist Vertrauensperson, Ansprechpartner für den betreuten Menschen, Rechtsvertreter und sozialer Anwalt in einer Person. Er/sie hilft je nach persönlicher Situation bei Behördengängen, erledigt den Schriftverkehr, trifft finanzielle Regelungen, klärt Ansprüche wie z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Pflegeversicherung, organisiert Haushaltshilfen, Pflegedienste und kümmert sich ggf. um Wohnungsangelegenheiten.
In Fragen der Gesundheit oder bei Heimaufnahme ist er/sie Ansprechpartner/in für den Arzt, bzw. für das Heim.

Oft sind es Familienangehörige, die die Betreuung übernehmen. Da jedoch nicht immer geeignete Familienangehörige für die ehrenamtliche Führung vorhanden sind und die Zahl der Betreuungen ständig wächst, sucht die Betreuungsbehörde des Landratsamtes sozial engagierte Menschen für dieses verantwortungsvolle und zugleich reizvolle Ehrenamt. Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 323,-- € pro Jahr deckt die anfallenden Kosten für Besuchsfahrten, Porto u. ä.

Interessierte können sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Landratsamt Bodenseekreis, Betreuungsbehörde, Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen, Tel. 07541 2045287 (Herr Degen/Frau Maag) wenden.
E-Mail: reiner.degen@bodenseekreis.de

In einem Einführungsgespräch werden nähere Erläuterungen über die Aufgaben im Rahmen der Betreuungsführung gegeben.