Waffenrechtliche Amnestieregelung in Kraft getreten

Nach dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen hat der Gesetzgeber gehandelt und das Waffenrecht geändert.

Die Änderung beinhaltet auch eine Amnestieregelung. Diese ermöglicht allen Waffenbesitzern, die – aus welchen Gründen auch immer – keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen haben, Waffen und Munition bis zum Jahresende abzugeben ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen.

Häufig befinden sich Waffen und Munition seit langem völlig ungesichert auf Dachböden oder in Kellerräumen. Die Bewohner kennen zwar deren Existenz, wissen aber meist nicht, woher sie stammen. Welche verheerenden Folgen entstehen können, wenn diese Gegenstände in falsche Hände geraten, hat der Amoklauf deutlich gezeigt.

Waffen und Munition können bis zu 31. Dezember diesen Jahres beim Landratsamt Bodenseekreis, Rechts- und Ordnungsamt, bei der Stadtverwaltung Friedrichshafen, Abteilung Gewerbe- und Waffenwesen und bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung öffentliche Ordnung abgegeben werden.

Nach dem 31. Dezember 2009 müssen die Besitzer illegaler Waffen und Munition mit einer strengen strafrechtlichen Verfolgung ihres Vergehens rechnen. Das Landratsamt Bodenseekreis appelliert daher an alle Betroffenen, Waffen und Munition bis Ende des Jahres abzugeben.

Weiter Information erteilt das Landratsamt Bodenseekreis unter den Telefonnummern 07541 204-5102 und 204-5457, die Stadt Friedrichshafen unter den Telefonnummern 07541 203-2130 und 203 2131 sowie die Stadt Überlingen unter der Telefonnummer 07551 99-1434.