Kreispflegeprogramm 2010: Landratsamt fördert Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege

Das Landratsamt des Bodenseekreises fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege, Maßnahmen in der Landwirtschaft sowie Streuobstaktionen. Alle Infos und Antragsformulare sind auch unter www.bodenseekreis.de (Bürgerservice / Formulare / Pflegeprogramme des Umweltschutzamts) verfügbar. Antragsfrist ist der 15. Mai.
 
Förderfähig sind Aktivitäten, welche der freien Landschaft im Allgemeinen, der Tier- und Pflanzenwelt, wie auch dem Landschaftsbild im Besonderen zugute kommen. Dazu gehören die Anpflanzung von Hecken in der freien Landschaft, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern sowie die Nachpflanzung und Pflege von Obsthochstämmen. In Betracht kommen auch weitere Vorhaben, welche die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.
 
Für die Nachpflanzung von Obsthochstämmen werden Sorten verwendet, welche nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Die Auslieferung der Jungbäume erfolgt im Herbst. Der Eigenanteil je Baum beträgt acht Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden.

Für die Pflege alter Hochstämme (Kronendurchmesser mindestens fünf Meter) wird eine Pauschale von 13 Euro je Baum gewährt.
 
Auch landwirtschaftliche Vorhaben, welche eine umweltgerechte Landbewirtschaftung, einen verbesserten Umweltschutz und eine gute Öffentlichkeitsarbeit beinhalten, können gefördert werden. Dazu zählen insbesondere: die Umrüstung landwirtschaftlicher Eigenverbrauchs-Tankstellen und von Sprühgeräten, die landschaftsgerechte Eingrünung von Fahrsilos, die umweltschonende Gewässerunterhaltung mit dem Mähkorb oder von Hand, die Förderung von Nützlingen, wie auch die Anschaffung von Mähgeräten für die Biotoppflege. Ebenso förderungsfähig sind Weidezäune und Unterstände für die Offenhaltung von steilen Hanglagen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung (Ausgleichsmaßnahme) heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen bei landwirtschaftlichen Vorhaben keine Landes- und/oder EU-Förderungen wie MEKA für dieselbe Maßnahme erfolgen.
 
Zuschüsse für die Biotop- und Landschaftspflege und die Streuobstförderung müssen bis spätestens 15. Mai 2010 beim Umweltschutzamt des Landkreises beantragt werden. Landwirtschaftliche Vorhaben  können ganzjährig beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände sowie Kommunen, Vereine / Verbände und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen.
 
Erhältlich sind die Anträge bei den Bürgermeisterämtern, den Bauernverbänden und den Maschinenringen. Sie können auch beim Umweltschutzamt, Landwirtschaftsamt oder dem Forstamt des Bodenseekreises direkt angefordert oder abgeholt werden. Auf www.bodenseekreis.de sind die Antragsformulare des Kreispflegeprogramms abrufbar: unter Bürgerservice / Formulare / Pflegeprogramme des Umweltschutzamts.

Über die Förderung landwirtschaftlicher Vorhaben und deren Beantragung beziehungsweise Abrechnung informieren neben dem Umweltschutzamt auch das Landwirtschaftsamt, der Bauernverband oder die Maschinenringe.
 
Für Landschaftspflegemaßnahmen stehen die Landespfleger des Umweltschutzamts gerne beratend zur Verfügung. Sie sind unter Tel. 07541 204-5363 oder 5467 oder 5270 zu erreichen. Das Umweltschutzamt ist unter der Tel. 07541 204-5466 oder 5368 zu erreichen.