Entwidmung durch Allgemeinverfügung: Zivilschutzbindung für private Hausschutzräume entfällt

Die Bundesrepublik Deutschland förderte seit den 1970er Jahren einen flächendeckenden Schutzraumbau für den Zivilschutz. Für die Errichtung von Schutzräumen in privaten Bauten wurden Zuschüsse gewährt. Nach der Errichtung durften Hausschutzräume nicht ohne Genehmigung verändert werden. Da sich seit den 1990er Jahren die Sicherheitslage stark verändert hat, werden die Hausschutzräume nicht mehr für den Zivilschutz benötigt. Der Bund entlässt im Rahmen der Aufgabe des flächendeckenden Schutzraumbaus auch alle von ihm geförderten privaten Hausschutzräume aus der Zivilschutzbindung.

Das bedeutet, dass die Räume künftig von den Eigentümern ohne zivilschutzrechtliche Einschränkungen genutzt und verändert werden können. Rückforderungen einmal geleisteter Zuschüsse werden vom Bund nicht geltend gemacht. Im Gegenzug übernimmt der Bund aber auch keine Kosten für Stilllegung oder Rückbau der Schutzräume. Nachdem im Bodenseekreis zwischen 50 und 80 Eigentümern betroffen sind, erfolgt die formelle Entwidmung für alle Städte und Gemeinden per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Bodenseekreis.

Für Rückfragen steht Ihnen beim Landratsamt Bodenseekreis Herr Leber unter der Telefon-Nr. 07541 204-5355 zur Verfügung.

Friedrichshafen, 23. April 2010

gez.:

Zeno Danner
Landratsamt Bodenseekreis
Rechts- und Ordnungsamt

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