Landeswohnraumförderung 2010: Chance auf Erwerb von Wohneigentum

In Anbetracht der niedrigen Zinsen, der niedrigen Baupreise und der Landeswohnraumförderung seien die Rahmenbedingungen für die Begründung von Wohneigentum jetzt besonders günstig, teilt das Baurechtsamt beim Landratsamt des Bodenseekreises mit. Verbilligte Darlehen gibt es bereits ab einem Zins von 2,3 Prozent. Wer diese Chance nutzen und sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, könne unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Förderung kommen, so das Baurechtsamt.

Den Schwerpunkt des Wohnraumförderprogramms bildet die Finanzierung neu gebauter Eigenheime. Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind können hierfür zinsgünstige Darlehen erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für Neubaumaßnahmen liegt die Einkommensgrenze für eine dreiköpfige Arbeitnehmerfamilie bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 53.300 Euro. In Abhängigkeit vom Bauort bekommt die Familie ein Darlehen von bis zu 85.000 Euro. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von nicht mehr als 70.000 Euro kann Fördermittel bis zu 165.000 Euro erhalten.

Der Erwerb von Gebrauchtimmobilien wird bei Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind gefördert, wenn die Einkommensgrenze für einen Dreipersonenhaushalt von 53.300 Euro nicht überschritten wird. Familien mit einem Kind können hier eine Förderung von bis zu 72.300 Euro bekommen. Eine Förderung wie bei einem Neubauvorhaben kann außerdem erhalten, wer eine gebrauchte Immobilie ausbauen oder erweitern möchte, um dadurch zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

In allen Förderfällen sollte ein angemessener Eigenkapitalanteil inklusive Eigenleistungen von bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten in die Finanzierung mit eingebracht werden. 

Das Wohnraumförderprogramm 2010 bietet auch für Schwerbehinderte, die ein spezifisches Wohnungsversorgungsproblem haben (Rollstuhlfahrer, Blinde) eine breite Palette von Fördermöglichkeiten, auch bei der zusätzlichen Anpassung von bereits vorhandenem Wohnraum.

Einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten  und sonstigen weiteren Angebote bietet die Wohnraumförderbroschüre der Landeskreditbank, die in Kürze bei den Bürgermeisterämtern und beim Landratsamt oder direkt bei der L-Bank in 76113 Karlsruhe (www.l-bank.de) erhältlich ist.

Unabhängig von den Förderungsmöglichkeiten durch das Landeswohnraumförderprogramm gibt es Zuschüsse für Solaranlagen bzw. zinsverbilligte Darlehen zu sonstigen energiesparenden Investitionen. Auskünfte darüber erhalten Sie über das Landesgewerbeamt Baden-Württemberg (Tel.: 0711 1232526) und der Landeskreditbank Baden-Württemberg (Tel.: 0721 1501040).

Kostenlose Beratung und Antragsunterlagen erhalten Interessenten bei der Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Bodenseekreis (Herr Manfred Waibel, Tel.: 07541 204-5243).