Veterinäramt empfiehlt Blauzungen-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen

Die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit bleibt auch in diesem Jahr ein freiwilliges Impfverfahren. Um eine erneute Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern, sei sie dennoch sinnvoll und empfehlenswert, teilt das Veterinäramt des Bodenseekreises mit. Die Kosten des Impfstoffs werden für Rinder und Schafe von der Tierseuchenkasse übernommen. Für Ziegen muss der Tierhalter diese selbst tragen.

Die Verrichtungskosten der Impfungen von Rindern, Schafen und Ziegen sowie die Gebühren für die Meldungen an die HIT-Datenbank sind von den Tierhaltern zu bezahlen. Auch für eventuell auftretende Impfschäden werden die Tierhalter nicht entschädigt, da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Für Verkalbungen und Totgeburten bis zu 14 Tagen nach der Blauzungenimpfung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragt werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen verbunden sein kann. Ihr Verlauf kann mild bis sehr stark sein und zum Tod der infizierten Tiere führen. Die Übertragung dieser Tierseuche erfolgt ausschließlich über Stechmücken (sogenannte Gnitzen), nicht von Tier zu Tier. Die Krankheit befällt insbesondere Schafe und zum Teil auch Rinder, aber auch andere Haus- und Wildwiederkäuer. Das Virus ist für den Menschen nicht ansteckend, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht.

Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland erstmals im August 2006 festgestellt worden. In den Jahren 2008 und 2009 wurde die Impfpflicht bundesweit eingeführt. Die Anzahl der Neuausbrüche hat sich aufgrund dessen erheblich verringert. Die Impfung stellt folglich eine hocheffiziente Bekämpfungsstrategie dar. Weitere Informationen erhalten Tierhalter beim Veterinäramt unter Tel.: 07541 204-5177.