Kreispflegeprogramm 2011: Landratsamt fördert Biotop- und Landschaftspflege

Das Landratsamt des Bodenseekreises fördert auch in diesem Jahr die Biotop- und Landschaftspflege, Maßnahmen in der Landwirtschaft sowie Streuobstaktionen.  Antragsfrist ist der 15. Mai 2011.

Förderfähig sind Aktivitäten, welche der freien Landschaft im Allgemeinen, der Tier- und Pflanzenwelt, wie auch dem Landschaftsbild im Besonderen zugutekommen. Dazu gehören die Anpflanzung von Hecken in der freien Landschaft, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern sowie die Nachpflanzung und Pflege von Obsthochstämmen. In Betracht kommen außerdem Vorhaben, welche die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.

Für die Nachpflanzung von Obsthochstämmen werden Sorten verwendet, welche nach derzeitigem Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Die Auslieferung der Jungbäume erfolgt im Herbst. Der Eigenanteil je Baum beträgt acht Euro und kann bei Abholung der Bäume gezahlt werden. Für die Pflege alter Hochstämme (Kronendurchmesser mindestens fünf Meter) wird eine Pauschale von 13 Euro je Baum gewährt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung (zum Beispiel eine Ausgleichsmaßnahme) heraus durchzuführen sind.

Zuschüsse für die Biotop- und Landschaftspflege und für die Streuobstförderung müssen bis spätestens 15. Mai 2011 beim Umweltschutzamt des Landkreises beantragt werden. Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände sowie Kommunen, Vereine und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen beziehungsweise die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen.

Die Antragsformulare sind bei den Bürgermeisterämtern und den Bauernverbänden erhältlich. Beim Umweltschutzamt, Landwirtschaftsamt sowie Forstamt des Bodenseekreises können sie auch direkt angefordert oder abgeholt werden.

Für eine fachliche Beratung auch vor Ort stehen die Landespfleger des Umweltschutzamts zur Verfügung. Sie sind unter der Tel.: 07541 204-5363, -5467 oder -5270 zu erreichen. Das Umweltschutzamt ist unter Tel. 07541 204-5466, -5272 oder -5368 zu erreichen.