Bildungs- und Teilhabepaket: Guter Start im Bodenseekreis

„Wir sind für das Bildungs- und Teilhabepaket gut aufgestellt“, sagt Reinhard Friedel, Leiter des Jobcenters im Bodenseekreis. „Jeder Antrag auf die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem geänderten Sozialgesetzbuch II wird im Bodenseekreis bearbeitet und bei Berechtigung bewilligt. Die dafür nötigen Arbeitsabläufe sind bei uns im Amt längst eingerichtet“, ergänzt Friedel mit Blick auf Meldungen aus anderen Teilen Deutschlands, denen zufolge es bei den neuen Sozialleistungen einen Fehlstart gegeben haben soll. „Solch eine Bewertung kommt viel zu früh, wenn man bedenkt, dass das neue Bildungs- und Teilhabepaket erst seit Anfang April in Kraft ist“, so der Jobcenter-Chef. Die Vorlauf- und Vorbereitungszeit sowohl für die Verwaltung als auch die Jobcenter-Kunden sei extrem knapp gewesen. Man könne nicht erwarten, dass von der ersten Woche an für jeden betreffenden Jugendlichen ein Antrag auf die vielfältigen Leistungen vorliegt und dieser in Rekordzeit bearbeitet wird, heißt es aus dem Landratsamt des Bodenseekreises, zu dem das Jobcenter gehört.

Derzeit gehen dort täglich rund 20 neue Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ein. Insgesamt sind es bereits deutlich über 100. „Wir rechnen damit, dass die Zahlen weiter stetig steigen werden, so dass in absehbarer Zeit viele der betreffenden Kinder und Jugendlichen von den neuen Regelungen profitieren können“, erklärt Reinhard Friedel.

Die Mitarbeiter des Jobcenters beantworten jeden Tag auch viele Anfragen zum Bildungspaket. Nicht nur Leistungsberechtigte wollen nähere Informationen, sondern auch Schulen, Kindergärten, Gemeinden und viele andere Einrichtungen. Jobcenter-Chef Friedel: „Das zeigt, dass auch die Berechtigten sowie die Fachlaute aus deren Umfeld sich erst einmal hinsichtlich der neuen Möglichkeiten orientieren müssen.“ Sofort nach Inkrafttreten der neuen Regelung wurden im Bodenseekreis alle Haushalte mit Kindern, die Arbeitslosengeld II beziehen, schriftlich über die neuen Sozialleistungen und die Antragsmodalitäten informiert. Ebenso die Rathäuser der Städte und Gemeinden sowie die Schulen und Kindergärten.

Das so genannte Bildungspaket soll Kindern und Jugendlichen aus sozial und materiell benachteiligten Lebensverhältnissen den Zugang beispielsweise zu Nachhilfeunterricht, Sportvereinen oder kultureller Förderung erleichtern. Auch die Ausstattung mit den nötigen Lernmaterialien, die Teilnahme an Klassenfahrten und ein tägliches warmes Mittagessen in Kita, Schule oder Hort können unterstützt werden. Detaillierte Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie Antragsformulare sind auf den Internetseiten des Bodenseekreises (www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Arbeitslosigkeit) zu finden oder können im Jobcenter unter Tel.: 07541 204-5109 erfragt werden.

Im Bodenseekreis sind etwa 2.700 Kinder und junge Erwachsene im Bezug von Arbeitslosengeld II anspruchsberechtigt für die neuen Sozialleistungen. Hinzu kommen rund 1.800 Kinder und Jugendliche, deren Eltern Wohngeld beziehen sowie eine deutlich geringere Zahl aus dem Bereich der Sozialhilfe und des Kinderzuschlags aus den Familienkassen der Arbeitsagenturen.

Nach langen Verhandlungen hatte der Bundesrat am 25. Februar 2011 den Neuregelungen der Regelsätze im Sozialgesetzbuch II (SGB II) und der Einführung des Bildungs- und Teilhabegesetzes zugestimmt. Am 29. März 2011 trat dann das so genannte Regelbedarfsermittlungsgesetz bundesweit zum 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen Sozialleistungen können also auch noch rückwirkend beantragt werden.