„Zensus 2011“ beginnt im Mai: Ausgewählte Haushalte im Bodenseekreis werden befragt

Zwei junge Mitarbeiter des Landratsamts zeigen, wie geschulte Interviewer ab 10. Mai im Bodenseekreis unterwegs sein werden, um ausgewählte Haushalte nach statistischen Daten zu befragen - ausgerüstet mit Erhebungsmappe und Infomaterial zum „Zensus 2011“. Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Anfang Mai beginnt die aktuelle Volkszählung „Zensus 2011“ des statistischen Bundesamtes. Auch im Bodenseekreis werden ab dem 10. Mai vom Landratsamt geschulte Interviewer die Bewohner zufällig aus den Einwohnermelderegistern ausgewählter Haushalte befragen oder einen Fragebogen übergeben. Ab der ersten Maiwoche erhalten diese einen schriftlichen Terminvorschlag dafür. Etwa jeder zehnte Bewohner des Landkreises soll befragt werden. Erhoben werden statistische Daten wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Zu den meisten der Fragen besteht Auskunftspflicht. Die Fragebögen können auch selbst ausgefüllt und dann per Post oder Internet an das Landratsamt zurückgesandt werden. Der Datenschutz bleibt in jedem Fall gewahrt, versichert das Landratsamt. Das Interview beziehungsweises das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 15 Minuten. Für weitere Informationen zum „Zensus 2011“ stehen ausführliche Internetseiten sowie eine kostenfreie Telefonhotline (0800 5887854) zur Verfügung.

In Deutschland findet in diesem Jahr die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung „Zensus 2011“ statt. Damit wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Hierzu werden jedoch nicht alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten genutzt, zum Beispiel aus Melderegistern. Zur Gewinnung von Daten, für die keine Register verfügbar sind, wird es persönliche Befragungen geben. Ab dem 10. Mai 2011 werden auch im Bodenseekreis knapp zehn Prozent der Bevölkerung bei der Haushaltebefragung angesprochen. Für die Durchführung wurden vom Landratsamt Interviewer beauftragt und geschult, die ausgewählte Anschriften aufsuchen werden. Das Landratsamt ist für die Durchführung des Zensus im gesamten Bodenseekreis außer dem Bereich der Stadt Friedrichshafen zuständig. In den nächsten Tagen werden die ersten Ankündigungsschreiben mit Informationsmaterial zum Zensus 2011 sowie einer Terminankündigungskarte verteilt.

Die Befragungen durch die Interviewer finden ab dem 10. Mai 2011 zum europaweiten Stichtag 9. Mai 2011 statt. Die gesetzlich vorgegebenen Fragen umfassen Angaben zu Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis ist freiwillig. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt.

Wie wird befragt?

Zusammen mit der schriftlichen Anmeldung erhalten die Befragten Informationsmaterial und einen konkreten Termin für die Befragung. Sollte dieser Termin für den Befragten nicht günstig sein, muss dieser Kontakt mit dem Interviewer aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren. Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz.

Beim Interviewtermin weisen sich die Interviewer zunächst mit ihrem Interviewer-Ausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten. Die Interviewer bitten zunächst um Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in die Erhebungsliste ein. Daran schließt sich dann das Interview an. Sollte das Angebot eines Interviews seitens des Haushalts nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen zur Selbstausfüllung übergeben. Dieser kann dann auf dem Postweg oder über eine gesicherte Internetverbindung ausgefüllt zurückgesendet werden. Generell besteht für alle Personen, die in den ausgewählten Haushalten leben, Auskunftspflicht.

Sind die Daten sicher?

Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheim gehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen in den Erhebungsstellen, im Statistischen Landesamt und die Erhebungsbeauftragten sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim „Zensus 2011“ nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das Rückspielverbot, das besagt, dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden dürfen - weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt, noch an die Polizei.

Wo sind weitere Informationen zu finden?

Unter den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder kann man sich jederzeit umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der Homepage des Statistischen Landesamtes  zu finden. Für Fragen ist eine kostenfrei Hotline unter der Nummer 0800 58 87 854 geschaltet.