Der Kreisseniorenrat Bodenseekreis informiert: Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben - wie können wir ein Lebensende in Würde finden?

Referent Wolfgang Seiffert, KSR beim Vorsorgevortrag in Überlingen - Bild: Spiegel, Voba ÜB

Überlingen, Markdorf, Stockach – Es geht uns alle an, deshalb sollte der Gedanke an ein frühes selbstbestimmtes Vorsorgen, mehr als nur einen kurzen Gedanken wert sein. Der Glaube, man habe noch genügend Zeit, um mit zunehmendem Alter vorsorgen zu können, gilt nicht. Wer klug handelt, sorgt rechtzeitig vor. Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen sind für alle Altersgruppen von größter Wichtigkeit, weshalb wir nicht warten können bis wir alt und gebrechlich sind, so die beiden Referenten des Kreisseniorenrates Harald Leber und Wolfgang Seiffert, die auf Initiative der Volksbank Überlingen eG auf drei Abendveranstaltungen in Markdorf, Stockach und Überlingen zu diesem wichtigen Themenkreis berichteten. In diesen Präsentationsveranstaltungen wurde auch die vom Kreisseniorenrat Bodenseekreis aufgelegte Vorsorgemappe „Hilfe für den Notfall“ vorgestellt und eingehend erläutert.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass nahe Familienangehörige, Ehegatten, Kinder oder Lebenspartner über 18 Jahren in Notsituationen stellvertretend einspringen können. Diese Personen können nur mit einer eindeutigen rechtsgültigen und schriftlichen Willenserklärungen in Form einer Vollmacht handeln (z.B. mit einer Vollmacht für Bank, Post, Mietangelegenheiten oder den Arzt). Deshalb heißt auch selbstbestimmt vorsorgen, in kritischen Situationen Verantwortung für das Mit- und Füreinander zu übernehmen. Mit der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht erreicht man ein hohes Maß an Selbstbestimmung und persönlicher Freiheit: durch die Benennung einer oder mehrerer Personen des Vertrauens als Bevollmächtigte, die Formulierung von persönlichen Wünschen und Bedürfnissen, die Erteilung von Vollmachten.

Bei Bankvollmachten sollten allerdings die besonderen Vordrucke der Geldinstitute beachtet und in Gegenwart des Bankpersonals ausgefüllt und unterschrieben werden. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf für den Regelungsbedarf des zu Betreuenden ein amtlicher Betreuer erst gar nicht mehr bestellt werden. Eine notarielle Beurkundung ist nach Erstellung der Vollmachten und Verfügungen in der Regel nicht notwendig (Ausnahme: Kreditaufnahme, Immobiliengeschäfte etc.).

Am 01.09.2009 trat die gesetzliche Regelung für die Erstellung einer „Patientenverfügung“ in Kraft. Mit einer Patientenverfügung möchten viele Menschen vorab festlegen, welche Behandlung oder Nichtbehandlung sie sich im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit, z.B. während eines Komas oder Wachkomas, wünschen. Bisher erteilte ältere Patientenverfügungen haben dabei ihre Gültigkeit beibehalten. Sie sollten aber von Zeit zu Zeit auf den aktuell erklärten Willen des Vollmachtgebers überprüft und mit neuem Datum unterzeichnet werden.

Grundsätzlich reicht für die Einsetzung eines Bevollmächtigten des Vertrauens eine schriftliche Vorsorgevollmacht und eine Patientenvollmacht aus. Wer niemanden als Vertrauensperson benennen kann oder will, tut gut daran, zumindest eine Betreuungsverfügung zu erlassen, da sonst im Notfall mit der Einsetzung eines amtlich bestellten Betreuers zu rechnen ist.

Deshalb nehmen Sie unsere Empfehlungen bitte nicht auf die leichte Schulter. Tun Sie es bald! Sorgen Sie vor, so lange Sie es noch selber können! Wir sind bereit, Sie dabei ehrenamtlich zu unterstützen. Interessierte Personen, Vereine, Gruppierungen sowie Einrichtungen können sich an das Landratsamt/Kreissozialamt, Glärnischstraße 1-3,  88045 Friedrichshafen, Frau Edeltraud Effelsberg, Tel.: 07541 204-5118, E-Mail: edeltraud.effelsberg@bodenseekreis.de wenden oder unsere Internetseite www.kreisseniorenrat-bsk.de  besuchen.

Wolfgang Seiffert, KSR, Pressereferent, 18.07.2011