Elektronischer Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Ausländer ab September

Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten wird ab 1. September dieses Jahres in der Bundesrepublik Deutschland der sogenannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Ähnlich dem neuen Personalausweis wird der eAT im Scheckkartenformat ausgestellt und ist mit einem kontaktlosen Chip ausgestattet. Auf diesem werden die biometrischen Daten des Besitzers (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), persönliche Daten sowie Nebenbestimmungen gespeichert. Damit sollen die betreffenden Personen künftig ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nachweisen können. Aber auch organisatorisch ändert sich für sie einiges: sie werden häufiger als bisher ins Ausländeramt kommen müssen.

Die elektronischen Aufenthaltstitel werden durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin gefertigt. Bislang wurden die Aufenthaltstitel als Klebeetiketten direkt durch die örtlichen Ausländerbehörden in den Reisepass eingefügt. Für die Betroffenen bedeutet dies nun, dass sie den eAT wie bisher über die Bürgermeisterämter beantragen können. Allerdings müssen sie – anders als bisher – dann in der Ausländerbehörde des Bodenseekreises den dafür nötigen Fingerabdruck aufnehmen lassen.

Neu ist auch die Online-Ausweisfunktion des eAT, mit der man sich im Internet ausweisen und dort auch einkaufen kann. In den Fällen, in denen die Betroffenen bei der Antragstellung ausdrücklich auf die Online-Ausweisfunktion verzichten, erübrigt sich ein erneuter persönlicher Termin in der Ausländerbehörde und der eAT kann dann auch bei der Gemeinde abgeholt werden. Ein eAT mit aktivierter Online-Ausweisfunktion kann nur im Landratsamt abgeholt werden. Bei unter 16-jährigen Personen wird die Onlinefunktion generell nicht freigeschaltet.

Bei einem Wechsel des Wohnsitzes müssen die auf dem eAT gespeicherten Daten geändert werden. Auch dies ist nur direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde möglich. Es ist beabsichtigt, die Adressänderungen zukünftig auch von den Bürgermeisterämtern freiwillig vornehmen zu lassen. Das Land Baden-Württemberg befindet sich hierzu gerade im Gesetzgebungsverfahren.

Für die Städte und Gemeinden Friedrichshafen und Immenstaad sowie Überlingen, Owingen und Sipplingen sind die Ausländerbehörden in Friedrichhafen beziehungsweise Überlingen zuständig. Das Ausländeramt im Landratsamt ist für die in allen anderen Städten und Gemeinden des Bodenseekreises lebenden Ausländer der richtige Ansprechpartner.