Landespflegeprogramm 2012: Gelder vom Land für Naturschutz, Biotop- und Landschaftspflege

Das Land Baden-Württemberg fördert auch im kommenden Jahr Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege sowie der Landeskultur. Grundlage der Förderung ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPRL), welche nach der EU-Beteiligung an den Fördermaßnahmen im Jahr 2008 neu erlassen wurden.

Förderfähig sind Maßnahmen in besonders geschützten oder schutzwürdigen Gebieten: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope nach § 30 BNatSchG, Natura-2000-Gebiete, Gewässerrandstreifen, Projektgebiete für Artenschutz oder Pufferstreifen zu geschützten Gebieten.

Zu den Maßnahmen zählen Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt, sowie dem Landschaftsbild zugutekommen. Dazu gehören neben den Amphibienschutzmaßnahmen auch die Anpflanzung oder Pflege von Feldgehölzen, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern, die Offenhaltung wertvoller Landschaftsteile, der Erwerb von naturschutzrelevanten Flächen, die Beseitigung von Störfaktoren innerhalb geschützter Landschaftsteile, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Amphibiengewässern und vieles andere mehr.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus landwirtschaftlichen Programmen des Landes oder der EU beantragt werden.

Maßnahmen, für die Zuwendungen nach der LPRL gewährt werden, können auf einem Ökokonto nur angerechnet werden, wenn die Maßnahme mit der einmaligen Zuwendung abgeschlossen ist und dauerhaft wirkt. Die Anrechnung beschränkt sich auf den Eigenanteil des Zuwendungsempfängers.

Die Förderanträge müssen bis spätestens 15. November 2011 beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises eingegangen sein.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Verbände und sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, oder die die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.

Erhältlich sind die Anträge beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises unter der Tel. Nr.: 07541 204-5466. Für Fragen und Beratungen steht im Umweltschutzamt Brunhilde Kraffzik-Knauber, Tel.: 07541 204-5101, dienstags und donnerstags gerne zur Verfügung.