Landkreis und Gemeinden wollen Tagespflege attraktiver machen

Die Städte und Gemeinden des Bodenseekreises wollen gemeinsam mit dem Landratsamt die Kleinkinderbetreuung weiter verbessern und ausbauen. Das ist das Ziel einer Kooperationsvereinbarung zur Finanzierung der Tagespflege. Kern der freiwilligen Vereinbarungen ist, dass alle 23 Kommunen des Kreises den vom Landesjugendamt mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten und vom Landkreis gezahlten Stundenlohn für Tagespflegepersonen von 3,90 Euro je betreutem Kind um 1,60 Euro aufstocken. Damit liegt der neue Stundensatz für die öffentlich geförderte Tagespflege im Bodenseekreis seit Anfang September bei 5,50 Euro pro Stunde und Kind. Mit diesem Betreuungssatz erhalten die Tageseltern im Bodenseekreis den offiziell vom Dachverband der Tagesmütter geforderten Stundensatz. Diese weitergehende Geldleistung gibt es flächendeckend bisher in keinem anderen Landkreis in Baden-Württemberg.

„Ausreichende Betreuungsangebote sind ein zentraler Faktor im Wettbewerb um die Zukunftsfähigkeit von Kommunen und Regionen“, sagte Landrat Lothar Wölfle bei der Vorstellung der Kooperationsvereinbarung am Montag, 10. Oktober 2011 im Landratsamt. Zwar sei der Landkreis mit rund 30 Prozent Betreuungsquote bei den Unter-Dreijährigen derzeit Spitzenreiter in Baden-Württemberg. Dabei werde man aber nicht stehenbleiben können, hieß es bei dem Pressetermin: „Ab Mitte 2013 greift das dann gesetzlich geforderte Mindestangebot von 34 Prozent. Außerdem spüren wir schon jetzt eine große Nachfrage nach Kleinkindbetreuung, so dass wir in absehbarer Zeit ähnlich viele Plätze brauchen, wie im Kindergartenbereich“, erklärte Knut Simon, Kreisvorsitzender des Gemeindetages Baden-Württemberg und Bürgermeister der Gemeinde Deggenhausertal.
 
Die Tagespflege ist eine wichtige ergänzende Möglichkeit, Betreuungsangebote in den Gemeinden bereitzustellen. Sie gibt den Eltern die Möglichkeit, sich individuell für diese Form der Betreuung zu entscheiden, wenn dies aus deren Sicht besser zum Kind beziehungsweise zum Alltag der Familie passt. Kindertagespflege kann von Geburt an bis zum zwölften Lebensjahr geleistet werden. Weil sie dem Alltag in einer Familie recht nahe kommt, eignet sie sich aber besonders für Kinder unter drei Jahren. Tageseltern müssen ihre Eignung nachweisen und eine Reihe von Qualifikationsseminaren durchlaufen, bevor sie vom Jugendamt eine Zulassung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit erhalten.

„Tagesmütter und -väter leisten einen bedeutenden Beitrag, das gemeinsame politische Ziel zu erreichen, ausreichend und passende Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen und somit den Bodenseekreis noch familienfreundlicher zu machen“, erklärte der Landrat. Wenngleich niemand solch eine Verantwortung allein aus finanziellen Gründen übernehme, solle der erhöhte Stundensatz diese Tätigkeit attraktiver machen, um somit diese Betreuungsform künftig in noch größerem Umfang in den Städten und Gemeinden des Bodenseekreises anbieten zu können. Derzeit kümmern sich im Bodenseekreis 160 Tageseltern um rund 500 Kinder. Beide Zahlen sollen künftig kräftig ansteigen, so das Kalkül der Gemeinden und des Landkreises.