Polizei und Landratsamt empfehlen: Feste feiern mit dem Party Pass

Der Bodenseekreis hat sich der Initiative Party Pass angeschlossen. Ohne das scheckkartengroße Dokument in der Tasche sollten Jugendliche unter 18 Jahren keine Veranstaltung mehr ansteuern, auf der sie des Jugendschutzes wegen spätestens um 24:00 Uhr die Segel streichen müssen. So jedenfalls die Empfehlung von Landratsamt und Polizei. „Der Pass wird beim Einlass zusammen mit dem Ausweis vorgezeigt, um zu garantieren, dass er korrekt ausgefüllt wurde. Der Organisator behält dann den Party Pass und gibt ihn beim Verlassen der Veranstaltung wieder heraus“, erklärt Harald Reiners von der Polizeidirektion Friedrichshafen das einfache Prinzip. „Wer seinen Pass nicht bis spätestens Mitternacht abgeholt hat, muss damit rechnen, dass die Eltern ein offizielles Behördenschreiben erhalten. Im Wiederholungsfall ersucht ein Behördenvertreter die Erziehungsberechtigten um ein persönliches Gespräch“, so Reiners. Jeder Jugendliche habe es also selbst in der Hand, ob es dazu kommt oder nicht. Selbst in der Hand haben es die jungen Leute übrigens auch, sich den Pass auszustellen: Einfach auf www.partypass.de in der Rubrik „Download“ die persönlichen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer der Eltern eintragen, Foto einfügen, ausdrucken – fertig. Der Party Pass kostet also nicht mehr als der Ausdruck mit dem eigenen Drucker. 

„Das Landratsamt und die Polizei des Bodenseekreises unterstützen den Party Pass, weil er eine einfache und wirksame Methode ist, den Jugendschutz bei Nachtveranstaltungen zu wahren“, erklärt Michael Bussek, Leiter des Kreisordnungsamts. Auch für die Eventveranstalter im Landkreis sei er eine sichere und kostengünstige Möglichkeit, ihrer Pflicht zum Jugendschutz nachzukommen, so der Behördenvertreter. Die in der Vergangenheit gängige Praxis, bei der Eingangskontrolle den Ausweis der Jugendlichen oder Kopien davon einzuziehen, sei seit November letzten Jahres nicht mehr erlaubt. Nun komme es darauf an, dass möglichst viele Festveranstalter im Bodenseekreis sich den Party Pass vorlegen lassen und sich entsprechend viele Jugendliche das Dokument herunterladen. Mehrere hundert hätten dies in den vergangenen Tagen bereits getan, teilt das Landratsamt mit. 

Das Jugendschutzgesetz gibt vor, dass sich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ab 24:00 Uhr nicht mehr auf Festen, Partys, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen aufhalten dürfen. 

Der Party Pass ist eine Initiative des „Netzwerks Neue Festkultur“, in dem sich 13 baden-württembergische und bayerische Landkreise zusammengeschlossen haben. Ihr Ziel: Zeigen, dass Feierspaß und Jugendschutz keine Gegensätze sind. In den Nachbarlandkreisen Ravensburg und Sigmaringen sowie mehreren weiteren Kommunen ist der Party Pass ebenfalls schon offiziell im Einsatz. Weitere Landkreise, Städte und Gemeinden sollen folgen. Rund 17.000 Jugendliche haben sich ihren Party Pass bereits heruntergeladen.

Alle Infos für Jugendliche und Veranstalter unter www.partypass.de