Landeswohnraum-Förderungsprogramm 2013 - Chancen zum Erwerb von Wohneigentum

Angesichts der momentanen niedrigen Zinsen und der von der Landeswohnraumförderung zur Verfügung gestellten Mittel sind die Rahmenbedingungen für die Begründung von Wohneigentum derzeit besonders günstig, so das Amt für Kreisentwicklung und Baurecht des Landratsamts. Verbilligte Darlehen gibt es bereits ab einem Zins von 1,5 Prozent. Jetzt gilt es, die Chancen zu nutzen und sich den Wunsch von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Dabei können mehr Menschen als allgemein angenommen in den Genuss einer Förderung kommen.

Auch in diesem Jahr wird der Bau und Erwerb von neuem sowie gebrauchtem Wohnraum zur Eigennutzung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind gefördert. Sie können hierfür zinsgünstige Darlehen erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für Neubaumaßnahmen und Gebrauchterwerb liegt die Einkommensgrenze für einen Vierpersonenhaushalt bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 63.665 Euro. In Abhängigkeit vom Bauort bekommt die Familie ein Darlehen von bis zu 299.000 Euro. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von nicht mehr als 72.165 Euro kann Fördermittel bis zu 337.500 Euro erhalten.

Eine Förderung wie bei einem Neubauvorhaben erhält weiterhin, wer eine bestehende Immobilie ausbauen oder erweitern möchte, um dadurch zusätzlichen Wohnraum zu erhalten. Die Wohnflächenobergrenze für einen Vierpersonenhaushalt beträgt 160 m². In allen Förderfällen sollte ein angemessener Eigenkapitalanteil inklusive Eigenleistungen von 15 Prozent der Gesamtkosten in die Finanzierung mit eingebracht werden.

Das Wohnraumförderprogramm 2013 bietet auch für Schwerbehinderte, die ein spezifisches Wohnungsversorgungsproblem haben (zum Beispiel Rollstuhlfahrer, Blinde) Fördermöglichkeiten in Form von verbilligten Darlehen.

Einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten und die sonstigen weiteren Angebote bietet die Wohnraumförderungsbroschüre der L-Bank, die in Kürze bei den Bürgermeister- und Landratsämtern oder direkt bei der L-Bank in Karlsruhe  erhältlich ist.

Unabhängig von den Fördermöglichkeiten durch das Landeswohnraumförderprogramm gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Darlehen zu energiesparenden Investitionen. Auskünfte darüber erhalten Sie über die Banken oder ebenfalls über die L-Bank unter Tel.: 0800 150-3030.

Kostenlose Beratung und Antragsunterlagen erhalten Interessenten bei der Wohnraumförderstelle des Amtes für Kreisentwicklung und Baurecht beim Landratsamt Bodenseekreis. Ansprechpartner dort ist Manfred Waibel, Tel.: 07541 204-5243.