Stichtagsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen bis 15. Januar abzugeben

Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen die Anzahl der am 1. Januar 2013 in ihren Betrieben vorhandenen Tiere dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (kurz: HIT) bis spätestens 15. Januar 2013 melden. Die Stichtagsmeldung muss für jeden einzelnen registrierten Betriebsstandort eines landwirtschaftlichen Betriebes abgegeben werden, informiert das Veterinäramt des Bodenseekreises. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg leitet die im Rahmen der Beitragsveranlagung erhobenen Tierzahlen ab 2013 nicht mehr an HIT weiter, sodass die Meldung direkt durch die Tierhalter erfolgen muss.

Anerkannt werden nur Meldungen, die bis zum 15. Januar 2013 eingehen. Werden die Stichtagsmeldungen von Schafen und Ziegen nicht rechtzeitig vorgenommen, droht bei einer Kontrolle ein Prämienabzug. Weitere Informationen beim Veterinäramt des Landratsamts Bodenseekreis unter Tel.: 07541 204-5177.