Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum zur Rindertuberkulose

Am 16. April 2013 ist die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Untersuchung von Rindern auf Tuberkulose erschienen. Hintergrund ist, dass in den letzten Monaten im bayerischen Allgäu vermehrt Fälle von Rindertuberkulose festgestellt wurden. Da es sich bei der Rindertuberkulose um eine Tierkrankheit mit langer Inkubationszeit handelt, ist es erforderlich, die tierärztlichen Untersuchungen auf alle Bestände auszuweiten, die seit 1. Januar 2008 Tiere aus Tirol und Vorarlberg oder bestimmten bayerischen Landkreisen bezogen haben.