Passpflicht für Pferde

Für Pferde, Esel, Zebras sowie deren Kreuzungen müssen die Halter einen Equidenpass vorweisen. Darauf weist das Veterinäramt des Bodenseekreises hin. Das Identifikationsdokument muss für das Tier lebenslang geführt werden. Hintergrund dieser Erinnerung ist, dass bei behördlichen Kontrollen sowie bei der Tierkörperbeseitigung immer wieder Tiere ohne Equidenpass festgestellt werden.

Jeder neu geborene Equide muss vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres beziehungsweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Geburtsdatum identifiziert werden. Hier gilt die später ablaufende Frist. Ab dem 01.07.2009 geborene Equiden müssen zudem mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für ältere Equiden, die bislang noch keinen Equidenpass hatten und für die ein neuer Pass beantragt werden muss. Pensionspferdehalter dürfen nur Tiere einstellen, für die ein Equidenpass vorhanden ist.

Im Pass muss auch von Beginn an eingetragen werden, ob das Tier der Lebensmittelgewinnung dienen soll oder nicht. Denn für Schlachtequiden gelten besondere Vorschriften für die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes.

Equidenpässe können beim LKV Baden Württemberg oder beispielsweise bei Zuchtverbänden beantragt werden. Für Fragen steht auch das Veterinäramt des Bodenseekreises unter Tel. 07541 204-5177 zur Verfügung.