PartySpaß mit dem PartyPass

Den PartyPass können sich Jugendlichen unter 18 Jahren ab sofort aus dem Internet herunterladen, um ihn bei Nachtveranstaltungen statt ihres Ausweises zu hinterlegen.

Seit Gültigkeit des neuen Personalausweisgesetztes Ende 2010 ist es für Veranstalter nicht mehr möglich, bei der Eingangskontrolle den Personalausweis minderjähriger Besucher einzubehalten, um die Jugendschutzbestimmungen zu überwachen. Der Bodenseekreis hat sich deshalb der Initiative PartyPass angeschlossen. Ohne das scheckkartengroße Dokument in der Tasche sollten Jugendliche unter 18 Jahren keine Veranstaltung mehr besuchen, die sie des Jugendschutzes wegen um 24:00 Uhr verlassen müssten. „Wir möchten allen Jugendlichen die Möglichkeit geben, Feste und Veranstaltungen problemlos zu besuchen und dabei den Veranstaltern ein gutes Werkzeug an die Hand geben, um den Jugendschutz zu gewährleisten“, erklärt Andreas Köster, Sozialdezernent im Landratsamt Bodenseekreis.

Jugendlichen unter 18 Jahren wird häufig bei Festen und Veranstaltungen kein Einlass mehr gewährt. Sie aber von Veranstaltungen auszuschließen bedeutet, dass sie sich Nischen außerhalb der Öffentlichkeit suchen - der Schritt zum unkontrollierten Alkoholgenuss sei dann nicht mehr weit, so die Befürchtung der Fachleute. „Wir möchten keine „Spaßverderber“ sein und wollen unseren Jugendlichen im gesellschaftlichen Leben integrieren“, betont Karl-Heinz Wolfsturm, Leiter der Polizeidirektion Friedrichshafen. Mit dem PartyPass kann dies analog zur früheren Vorgehensweise gelingen. „So wird der kostenlose PartyPass nach Prüfung der Angaben bei der Eingangskontrolle abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt“, erklärt Wolfsturm. Damit ist er ein hilfreiches Instrument für Veranstalter, erfordert aber auch die Mithilfe der Ordnungsbehörden. Denn die zurückbleibenden PartyPässe werden vom Veranstalter zur Ordnungsbehörde gebracht. Diese setzen sich in einem Schreiben oder im direkten Gespräch mit den Eltern in Verbindung und informieren über die mögliche Verletzung des Jugendschutzgesetzes. „Nur gemeinsames Handeln aller zuständigen Stellen bringt uns wirklich weiter“, so Wolfsturm. „Die Städte und Gemeinden sind bei der Umsetzung unserer Ziele unverzichtbar“.

„Die Idee ist nicht neu und hat sich bewahrt. Wir sehen in dem PartyPass einen wichtigen Baustein im Rahmen der Präventionsbemühungen des Landkreises und eine hervorragende Chance, Jugendlichen den Zutritt zu Veranstaltungen zu gewährleisten“, lautet das übereinstimmende Fazit von Köster und Wolfsturm.

Der PartyPass ist eine Initiative des „Netzwerks Neue Festkultur“, in dem sich 18 baden-württembergische und ein bayerischer Landkreis zusammengeschlossen haben. Ihr Ziel: zeigen, dass Feierspaß und Jugendschutz keine Gegensätze sind. In den Nachbarlandkreisen Ravensburg und Sigmaringen ist der PartyPass ebenfalls schon offiziell im Einsatz. Weitere Kommunen sollen folgen.

Alle Infos für Jugendliche und Veranstalter sowie der Download des PartyPasses gibt es hier.