Nicht nur in der Weihnachtszeit: Kinder stehen beim Jobcenter im Mittelpunkt

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Sie können an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kindertageseinrichtung teilnehmen, einen Zuschuss zur Schülermonatskarte bekommen sowie bei Sport, Musik und Kultur mitmachen. Darüber hinaus gibt der Staat Geld für Schulmaterial und unter bestimmten Voraussetzungen auch für zusätzliche Lernförderung. Kinder mit Migrationshintergrund können ab der ersten Schulklasse eine Förderung zum Erwerb der deutschen Sprache bekommen.

Diese Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gewährt werden, wenn sie selbst oder ihre Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Antragsformulare dafür sind im Jobcenter des Landratsamts, bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen und hier erhältlich.

Das Jobcenter hilft auch gerne bei der Antragstellung. Für die persönliche Beratung der Leistungsberechtigten hat das Jobcenter eine BuT-Beratungsstelle eingerichtet. Die Sprechzeiten sind immer donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Kontakt: Landratsamt Bodenseekreis, Jobcenter, Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen, Telefon 07541 204-0 oder Behördennummer „115“ (ohne Vorwahl, zum Ortstarif).