Passpflicht für Pferde

Bei seinen Kontrollen stellt das Veterinäramt des Bodenseekreises immer wieder fest, dass einige Pferde und andere Equiden keinen Equidenpass haben. Auch bei den Tierkörperbeseitigungsanstalten werden immer noch Equiden ohne diesen Pass angeliefert. Neben Pferden gehören auch Ponys, Esel, Zebras sowie deren Kreuzungen zu den Equiden. Der Pass dient der eindeutigen Identifizierung und begleitet das Tier lebenslänglich. Jeder neu geborene Equide muss vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres beziehungsweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Geburtsdatum identifiziert werden, je nachdem, welche Frist später abläuft. Ab dem 1. Juli 2009 geborene Equiden müssen zudem mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für ältere Tiere, die bislang noch keinen Equidenpass hatten und für die ein neuer Pass beantragt werden muss. Pferde, für die bis zum 30. Juni 2009 ein Equidenpass ausgestellt wurde, müssen nicht mit einem Transponder nachgekennzeichnet werden. Pensionspferdehalter dürfen nur Equiden einstellen, die von einem Equidenpass begleitet sind.

Equidenpässe können beim LKV Baden-Württemberg oder auch bei Zuchtverbänden beantragt werden. Für Fragen steht das Veterinäramt unter Tel. 07541 204-5177 zur Verfügung.