Bewerbungsfrist für Kunstpreis verlängert bis 12. März

Das Werk der Gewinnerin des Kunstpreises 2012 in der Kategorie Zeichnung, Laura Haare. Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Der Bodenseekreis lobt in diesem Jahr wieder einen Kunstpreis für gegenständliche Kunst aus. Bewerben können sich junge Künstler unter 35 Jahren, die eine Kunstschule, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie der bildenden Kunst besuchen oder besucht haben. Die drei einzureichenden Werke müssen gegenständlich und in Malerei oder Zeichnung ausgeführt worden sein. Der Einsendeschluss wurde bis zum 12. März 2014 verlängert. Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es beim Kreiskulturamt, Tel. 07553 91675-10.

Die besten Werke werden ab Mai in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg ausgestellt und im Juli prämiert. Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 4.000 Euro dotiert und wird von einer Jury vergeben. Auch das Ausstellungspublikum kann zur Jury werden und abstimmen, welcher Künstler einen weiteren Preis von 1.000 Euro erhalten soll. Am 18. Juli findet die Preisvergabe statt.