Bürgerveranstaltung zu LEADER Bodensee am 20. Mai in Bodman

Die ländlich geprägten Gemeinden im Landkreis Konstanz sowie die Gemeinden Sipplingen, Owingen, Frickingen und Teilorte der Stadt Überlingen des Bodenseekreises bewerben sich gemeinsam mit einem regionalen Entwicklungskonzept um Fördermittel aus dem EU-Programm LEADER. Das Programm unterstützt bis 2020 innovative Projekte, die einen Beitrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des ländlichen Raumes leisten, beispielsweise die Grundversorgung in den Dörfern, die innovative und nachhaltige Wirtschaft, eine umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft, den Landschaftsschutz oder nachhaltigen Tourismus.

Welche Themen dabei im Fokus stehen, wie das regionale Entwicklungskonzept aufgebaut ist sowie mögliche Inhalte und Maßnahmen sollen gemeinsam mit der interessierten Bürgerschaft im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag, 20. Mai 2014, 15:30 bis 17:30 Uhr im „Seeum“ in Bodman (Seestraße 5) erörtert werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Weiterentwicklung der eigenen Gemeinde und der Region interessiert sind, sind zur Teilnahme und Mitwirkung an der Veranstaltung herzlich eingeladen. „Nach einer bereits durchgeführten Online-Befragung soll diese Veranstaltung nun dazu dienen, sich über die bisherigen Ideen und möglichen Projekte nochmals intensiv auszutauschen und den Bürgern Gelegenheit zu geben, das regionale Entwicklungskonzept aktiv mitzugestalten“, erklärt dazu Landrat Lothar Wölfle.

Um die Veranstaltung besser planen zu können, wird um Anmeldung per Email gebeten: michael.baldenhofer@LRAKN.de oder unter Tel. 07531 800-2957.

Ansprechpartner und Info:

Landratsamt Konstanz 
Stabsstelle für Regionalentwicklung 
Michael Baldenhofer 
Tel.: 07531 800-2957 
E-Mail: michael.baldenhofer@LRAKN.de  

Landratsamt Bodenseekreis
Amt für Kreisentwicklung und Baurecht
Sabine Wiggenhauser
Tel. 07541 204-5918
sabine.wiggenhauser@bodenseekreis.de

Über LEADER:

Der Begriff steht für „Liason Entre Actions de Developement de l`Economie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER ist ein Förderinstrument des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

An wen richtet sich der Aufruf?
Kommunen und Institutionen, regionale Vereine und Verbände, Partner aus Wirtschaft und Sozialem im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.

Ziele
• Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum
• Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
• Stärkung nachhaltiger Tourismus
• Förderung von innovativen Projekten (privat, gewerblich, kommunal)
• Anstoßen von Entwicklungsprozessen und Kooperationen
• Initiieren von Netzwerken

Dabei sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demographischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden.

So funktioniert LEADER – Strukturen vor Ort
Grundlage der Arbeit in den LEADER-Regionen ist ein regionales Entwicklungskonzept. Es wird von den regionalen Akteuren aus ganz unterschiedlichen Bereichen erstellt. Eine LEADER Aktionsgruppe und ein Regionalmanagement beraten Antragstellerinnen und Antragsteller zu Projekten, Inhalten und Fördermöglichkeiten. Im Rahmen dieses Budgets entscheiden die Aktionsgruppen eigenständig über die Vergabe der Fördermittel im Sinne des regionalen Entwicklungskonzeptes.

Warum es sich lohnt, sich zu bewerben
Im Rahmen von LEADER werden innovative, nachhaltige Vorhaben mit Strahlkraft in die Region gefördert. Die Förderung bezieht sich auf private, gewerbliche und kommunale Projektvorhaben. Sie wird als Zuschuss gewährt. Die teilnehmenden Regionen erhalten für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 ein Budget, das aus EU- und Landesmitteln besteht.

Was kann gefördert werden?
• Die Gründung oder Weiterentwicklung von kleineren Unternehmen
• Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
• Projekte im Bereich „sanfter Tourismus“
• Maßnahmen zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung
• Der Erhalt und die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur
• Die Unterstützung des sozialen und kulturellen Lebens, sowie künstlerischer und kultureller Aktivitäten, auch im Vereinsbereich
• Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft