Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender von Pflanzenschutzmitteln

Am Mittwoch, 16. Juli 2014 um 13:00 Uhr bietet das Landwirtschaftsamt Bodenseekreis eine vierstündige Fortbildung im Pflanzenschutz an. Bedienstete der kommunalen Bauhöfe, gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau sowie Beratungs- und Verkaufspersonal mit dem Schwerpunkt Kleingärten und Nicht-Kulturland sind hierzu in das Bürgerhaus von Ittendorf, Meersburger Straße 8, eingeladen. Eine Anmeldung beim Landwirtschaftsamt unter Tel. 07541 204-5800 ist erforderlich. Zur Veranstaltung bitte den Personalausweis mitbringen. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

Am 6. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Kraft getreten. Damit kommen auf jeden Sachkundigen neue Pflichten zu. Hierzu zählen die Beantragung des neuen bundesweit einheitlichen Sachkundennachweises im Scheckkartenformat und die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von Dreijahreszeiträumen. Für Sachkundige, die am 14. Februar 2012, also bei Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes, sachkundig waren, hat die erste Dreijahresfrist zur Fortbildung bereits am 1. Januar 2013 begonnen und endet am 31. Dezember 2015. Für alle Sachkundigen, die nach dem 14. Februar 2012 sachkundig geworden sind oder es noch werden, beginnt der erste Dreijahreszeitraum ab der erstmaligen Ausstellung des Sachkundennachweises. Die regelmäßige Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird kontrolliert und ist Voraussetzung für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Verkaufs- und Beratungstätigkeit in diesem Bereich.