Schulanfang: Der Staat gibt Geld für Schulmaterialien

Zum Schuljahresanfang fördert der Staat den Kauf von Schulmaterialien für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Auch ein tägliches Mittagessen, Fahrtkosten und Vereinsmitgliedschaften fördert der Staat. Foto: Fotolia

Malstifte, Geodreieck, Radiergummi, Zirkelkasten, Schulhefte – das und einiges mehr steht zum Schulanfang auf vielen Einkaufslisten. Die Haushaltskasse mancher Familie mit niedrigem Einkommen kann das aber schon überfordern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Landratsamt hier finanziell unter die Arme greifen. Auch ein tägliches Mittagessen, Fahrtkosten und Vereinsmitgliedschaften fördert der Staat.

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe – allgemein bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehört auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. „Für jeden Schüler, der selbst oder dessen Eltern soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, gibt es zum Schuljahresanfang 70 Euro für den Kauf von Schulmaterialien“, sagt Gabriele Schenk, Leistungskoordinatorin beim Jobcenter des Landratsamts Bodenseekreis. Bezieht die Familie im Februar weiterhin die Leistungen, können für die zweite Schuljahreshälfte weitere 30 Euro beantragt werden. Um die Leistungen zu erhalten, müssen die Schüler jünger als 25 Jahre alt sein, eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten. Außerdem muss bei bestimmten Altersgruppen der Schulbesuch nachgewiesen. „Bei den sieben- bis 14-jährigen gehen wir davon aus, dass sie eine Schule besuchen. Von Erstklässlern und Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr verlangen wir Nachweise“, erklärt Schenk.

Die Leistungen können von den Familien beim Jobcenter des Landratsamts beantragt werden. Erhalten die betreffenden Schüler selbst Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, wird die Förderung für den persönlichen Schulbedarf automatisch vom Jobcenter gewährt und muss nicht extra beantragt werden. In jedem Fall muss aber eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können einige weitere Leistungen vom Staat erbracht werden. So kann ein gemeinschaftliches Mittagessen der Schüler oder Kindergartenkinder finanziell unterstützt werden. Die Eltern müssen dafür nur einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit erbringen. Außerdem können Fahrtkosten für den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis auf den Eigenanteil von fünf Euro übernommen werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die nächstgelegene Schule der entsprechenden Schulart mindestens drei Kilometer vom Wohnort entfernt liegt.

Möchten die Kinder oder Jugendlichen in einem Verein mitmachen oder ein Musikinstrument lernen, so können Mitgliedsbeiträge und Gebühren sowie die persönliche Ausstattung in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur sowie Unterricht in künstlerischen Fächern unterstützt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket kann auch Kindern zugutekommen, die noch nicht zur Schule gehen.

Welche Förderungen es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, steht auf der Internetseite des Landratsamts. Dort kann man auch die Antragsformulare herunterladen. Diese liegen zusätzlich in der Beratungsstelle des Jobcenters in der Friedrichshafener Albrechtstraße 77 sowie in allen Rathäusern des Bodenseekreises aus. Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule oder dem entsprechenden Verein bestätigt werden und soll zusammen mit den nötigen Nachweisen direkt beim Jobcenter des Landratsamts oder den Gemeindeverwaltungen eingereicht werden. Die Zuschüsse werden dann meist direkt mit der Schule beziehungsweise mit dem Verein abgerechnet. Das Geld für Schulmaterial bekommen die Familien überwiesen.

Ansprechpartnerin beim Landratsamt Bodenseekreis: Gabriele Schenk, Tel. 07541 204-5291, E-Mail: gabriele.schenk@bodenseekreis.de.