Meisterprüfung in der Hauswirtschaft 2015

Für 2015 sind wieder Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft geplant. Zur Prüfung zugelassen werden Hauswirtschafter/innen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder eine Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können. Auch wer durch Zeugnisse oder auf andere Weise belegen kann,  dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, darf zur Prüfung antreten. Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bis spätestens 30. März 2015 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren bis spätestens 12. Juni 2015 beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, einzureichen. Genaue Informationen gibt es auf der Internetseite www.rp.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Ausbildung / Hauswirtschaft“. Dort steht auch das Anmeldeformular zum Download bereit.