Vogelgrippe: Stallpflicht für Hausgeflügel im gesamten Bodenseekreis

Gewerblich wie privat gehaltenes Hausgeflügel muss im gesamten Bodenseekreis ab sofort aufgestallt werden. Darüber hinaus sind eine Reihe von Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen, um zu verhindern, dass das derzeit in der Bodenseeregion grassierende Vogelgrippevirus H5N8 auf Nutztierbestände übertragen wird. Das hat das Landratsamt Bodenseekreis am 11. November 2016 verfügt und auf seiner Internetseite rechtsverbindlich bekannt gemacht, womit die Regelung ab diesem Zeitpunkt in Kraft ist. Im Bodenseekreis gibt es 864 gemeldete Betriebe und Hausgeflügelhaltungen mit insgesamt rund 70.000 Tieren.
 
Sämtliches Hausgeflügel, wie beispielsweise Hühner, Puten, Enten und Gänse, muss demnach in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung untergebracht sein. Die Seitenbegrenzungen sind so zu sichern, dass keine Wildvögel in das Gehege eindringen können. Außerdem sind Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen, wie beispielsweise das Desinfizieren der Schuhe vor Betreten der Stallungen und das Tragen von Schutzkleidung. Auch sind Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen nunmehr verboten.   
 
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2017. Ihr vollständiger Wortlaut ist unter den Bekanntmachungen des Bodenseekreises verfügbar. Für Fragen steht das Veterinäramt des Bodenseekreises allen Geflügelhaltern im Landkreis gerne beratend zur Verfügung: Tel. 07541 204-5177 sowie E-Mail vet@bodenseekreis.de
 
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und Verhaltenshinweise stellt das Landratsamt Bodenseekreis unter http://www.bodenseekreis.de/ bereit.