Zweite Chance für straffällige Jugendliche: Jugendamt sucht gemeinnützige Arbeitsmöglichkeiten

Das Jugendamt Bodenseekreis sucht Einrichtungen und Vereine, in denen straffällig gewordene Jugendliche gemeinnützige Arbeit leisten können. Oft sind es Delikte wie Schwarzfahren, Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung, die vom Gericht oder Amt mit solchen Arbeitsstunden geahndet werden. Jedoch braucht es ausreichend solcher Einsatzmöglichkeiten, damit die Jugendlichen und jungen Erwachsenen diesen Dienst auch leisten können. Besonders bewährt haben sich hier bisher Vereine und soziale Einrichtungen. Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts berät und begleitet die Stellen, die den jungen Leuten diese Chance eröffnen.

„Für viele dieser Jugendlichen ist solch ein gemeinnütziger Dienst die erste richtige Arbeit in ihrem Leben überhaupt“, berichtet Jugendamts-Chefin Simone Schilling. Dabei gehe es aber nicht in erster Linie um eine Arbeitsleistung im engeren Sinn, sondern vor allem um einen erzieherischen Auftrag. „Einerseits sollen die Jugendlichen den von ihnen verursachten Schaden wieder ideell an der Gesellschaft gutmachen“, erklärt Schilling. „Sie sollen damit aber auch die Chance bekommen, mal eine positive Rückmeldung für ihr Tun zu erhalten und funktionierende soziale Strukturen kennen zu lernen“, so Simone Schilling weiter. Oftmals diene diese Arbeit auch der beruflichen Orientierung. Die Erfahrung zeige, dass vor allem bei jungen Leuten eine Resozialisierung durch Arbeit viel besser erreicht werden kann, als mit einer Haftstrafe. „Die gemeinnützige Arbeit ist für viele also auch die sowas wie die oft zitierte zweite Chance“, macht die Expertin klar. Das funktioniere zwar nicht immer, aber die Gesellschaft müsse sich ernsthaft um jeden dieser jungen Leute bemühen. 
 
Über 1.000 Fälle strafbarer Handlungen von 14- bis 21-Jährigen sind dem Jugendamt im Jahr 2017 gemeldet worden. Meist kommt es dabei nicht zu einer Anklage, weil das Verfahren eingestellt wird. Dafür werden den jugendlichen Tätern aber Auflagen erteilt. Neben der gemeinnützigen Arbeit sind das auch häufig der Besuch einer Suchtberatung oder pädagogischer Angebote. Der zu leistende Arbeitsdienst liegt in der Regel bei fünf bis 100 Stunden. Besonders geeignet dafür sind laut Jugendamt folgende Bereiche:

• Hausmeistertätigkeiten (Hof kehren, Müll sammeln, Umzugshilfe, Wände streichen, etc.)
• Gartenarbeiten (Unkraut jäten, Pflanzen setzen und gießen, umgraben, etc.)
• Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Abspülen, Essen verteilen, Wäsche sortieren, etc.)
• Unterstützung bei Veranstaltungen (Bühne/Tische/Stühle/etc. auf- und abbauen, etc.)

„Die Vereine und Einrichtungen, die hier mit uns zusammenarbeiten, definieren in Absprache mit uns die Arbeitsaufträge, stellen die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung und vereinbaren selbstständig mit den Jugendlichen Ort und Zeiten der Arbeit. Bei Problemen stehen wir der Einsatzstelle zur Seite und können sofort eingreifen“, sagt Jugendamtsleiterin Schilling. Insgesamt rund 1.200 Stunden gemeinnütziger Arbeit haben Jugendliche im vergangenen Jahr auf diese Weise im Bodenseekreis geleistet.

Einrichtungen, die Interesse daran haben, junge Leute dabei zu unterstützen, ihre Strafe abzuleisten und möglichst wieder auf einen guten Weg zu kommen, können sich beim Jugendamt unverbindlich informieren und beraten lassen: Tel. 07541 204-5617, E-Mail: katja.morgenstern@bodenseekreis.de.