Weiterhin Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis

Das Ende Juli durch das Landratsamt erlassene generelle Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Bodenseekreis bleibt weiterhin bestehen. Die Behörde hat die Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem Landkreis Ravensburg verlängert. Das Verbot gilt nunmehr bis zum 15. September 2018. Damit ist es weiterhin untersagt, Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Gräben zu pumpen. Für den Bodensee gilt dies jedoch nicht. Hingegen machen sich die Umweltexperten beim Landratsamt weiterhin Sorgen vor allem um die kleineren Gewässer und die darin lebenden Tiere. Denn seit Wochen fällt deutlich weniger Regen als in dieser Jahreszeit üblich und auch notwendig. Die folglich sehr niedrigen Wasserstände in den Gewässern sind nach wie vor bedrohlich für viele Wasserlebewesen, auch wenn sich die Lufttemperaturen gerade wieder etwas normalisieren.

Im Interesse des Allgemeinwohls, zur Ordnung des Wasserhaushalts und zum Schutz der Natur ist diese Beschränkung des Gemeingebrauchs nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 WG i.V. § 35 S. 2 LVwVfG erforderlich, heißt es in der behördlichen Verfügung. Das wirtschaftliche oder persönliche Interesse von Gewässeranliegern und anderer Nutzer an einer unbeschränkten Gewässerbenutzung habe in diesem Fall hinter dem öffentlichen Interesse an der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer und dem Schutz der Natur zurückzustehen. Die Wasserversorger sind vom Landratsamt gebeten worden, den Landwirten im Rahmen ihrer Erlaubnisse und Möglichkeiten zu helfen und sie mit Wasser zu versorgen. Im Bereich der Argen wurde den Beregnungsverbänden Oberdorf und Kressbronn Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie einen Teil des benötigten Wassers anstelle aus dem Fluss aus vorhandenen Grundwasserbrunnen entnehmen können.

Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, könnte die Allgemeinverfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben werden. Auch gibt es in Härtefällen die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen vom Entnahmeverbot zu beantragen.