Neue Transportlänge für Langholz

Aufgrund neuer Transportvorschriften reduziert sich ab 1. Januar 2019 beim LKW-Transport die maximal zulässige Länge von Holzstämmen. Langholz darf dann auf öffentlichen Straßen nur noch mit einer Länge von maximal 19 Metern plus einem tolerierten Übermaß von in der Regel einem Prozent der Bestelllänge transportiert werden. Bisher lag die maximale Transportlänge bei 20 Metern plus Toleranz.

Da erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit zwischen Holzbereitstellung, Verkauf und Abfuhr vergeht, bittet das Forstamt des Bodenseekreises alle Waldbesitzer und im Forst tätigen Unternehmen, bereits möglichst ab sofort die neue Transportlänge zu berücksichtigen. Langholz, das die neuen Längenvorgaben überschreitet, muss ab 2019 nachträglich auf 19 Meter plus Toleranz eingekürzt werden, um auf öffentlichen Straßen transportiert werden zu dürfen.