Neue rechtliche Auflagen für Shisha-Bars

Gaststätten, in denen Wasserpfeifen (Shishas) geraucht oder angeboten werden, müssen ab sofort bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu verhindern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt am 30. Oktober 2018 erlassen und amtlich bekannt gemacht. Demnach müssen solche öffentlichen Räume nunmehr unter anderem mit einer ausreichend starken Lüftungsanlage sowie CO-Warnmeldern ausgestattet sein.

Alle Einzelheiten und Auflagen der Allgemeinverfügung können im Bereich „Bekanntmachungen“ auf www.bodenseekreis.de nachgelesen werden. Diese sind ab sofort für alle Betreiber von Shisha-Bars verbindlich gültig. In Gaststätten, die die neuen Auflagen nicht erfüllen, ist das Rauchen von Shishas und Wasserpfeifen ab sofort untersagt. Dadurch sollen Rauchgasvergiftungen von Gästen und Beschäftigten verhindert werden.

Der Zuständigkeitsbereich des Landratsamts bei diesem Thema und damit der Gültigkeitsbereich seiner Allgemeinverfügung erstreckt sich im Bodenseekreis auf die Gemeinden Daisendorf, Frickingen, Hagnau, Heiligenberg, Meckenbeuren, Meersburg, Neukirch, Salem, Stetten und Uhldingen-Mühlhofen. Die anderen Städte und Gemeinden haben eigene Baurechtsbehörden, die sich um das Gaststättenrecht kümmern. Allerdings soll die Allgemeinverfügung landeseinheitlich durch alle zuständigen Behörden umgesetzt werden. Hintergrund ist ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Folglich werden auch die anderen Baurechtsbehörden im Bodenseekreis in Kürze Regelungen mit diesem Inhalt umsetzen oder haben dies bereits getan.

Betreibern von Shisha-Bars steht das Rechts- und Ordnungsamt des Bodenseekreises unter Tel. 07541 204-5334 gerne beratend zur Verfügung.

www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/