Erlaubnispflicht für gewerbliche Wohnimmobilien-Verwalter

Die gewerbsmäßige Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ist seit August dieses Jahres erlaubnispflichtig. Auch Gewerbetreibende, die vor diesem Zeitpunkt Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit nach dem 1. August 2018 weiterhin ausüben wollen, sind verpflichtet, bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO zu beantragen, teilt das Rechts- und Ordnungsamt des Bodenseekreises mit. Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es unter www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/gewerbe/erlaubnis-nach-34-c-gewo/ und unter Tel. 07541 204-5334, E-Mail: horst.binder@bodenseekreis.de.