Gesundheitsamt erinnert an Keuchhusten-Impfung

Nach aktuell zwei Ausbrüchen von Keuchhusten in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder im westlichen Bodenseekreis weist das Gesundheitsamt auf die Sinnhaftigkeit der Impfung hin. Betroffen bei den beiden Fällen sind sieben beziehungsweise acht Kinder, die überwiegend nicht oder unvollständig geben Pertussis geimpft waren.

Bei Keuchhusten handelt sich um eine schwere bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege, die durch den Erreger Bordetella pertussis hervorgerufen wird. Keuchhusten kann sich über mehrere Wochen bis Monate hinziehen. Vor allem für Neugeborene und Säuglinge kann die Erkrankung lebensbedrohlich sein. Charakteristisch ist „keuchender“ Husten, begleitet von zähem Auswurf bis hin zu Erstickungsanfällen. Bei erkrankten Erwachsenen kann dieser typische Husten auch fehlen. Stattdessen haben die Betroffenen meist einen hartnäckigen und langanhaltenden Husten.

Laut Robert-Koch-Institut ist eine vollständige Ausrottung von Keuchhusten im Gegensatz zu anderen impfpräventablen Krankheiten zwar nicht möglich. Wegen der begrenzten Dauer der Immunität sowohl nach einer natürlichen Erkrankung, als auch nach einer vollständigen Impfung können sich auch immunisierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene wieder neu anstecken. Ziele der gegenwärtigen Impfstrategie in Deutschland sind daher ein möglichst frühzeitiger und vollständiger Impfschutz: Empfohlen wird eine Impfung gegen Pertussis im Alter von zwei, drei und vier Monaten, eine weitere im Alter zwischen elf und 14 Monaten sowie jeweils eine Auffrischungsimpfung mit fünf bis sechs Jahren und zwischen neun und 17 Jahren. Erwachsene sollten sich einmalig gegen Pertussis impfen lassen, und zwar mit der nächsten Auffrischungsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie.

In diesem Jahr sind dem Gesundheitsamt bisher 54 Keuchhustenfälle gemeldet worden (2017: 82 Fälle). Jedoch gehen Experten von einer viel höheren Dunkelziffer aus, da nicht bei jedem Husten Abstriche auf Pertussis gemacht werden und somit viele Fälle unerkannt bleiben.

Bei Fragen können sich Eltern an den Haus- oder Kinderarzt sowie das Gesundheitsamt (Behördenrufnummer 115, ohne Vorwahl) wenden.

 

Informationen auch unter www.impfen-info.de