Bundes-Notbremse gilt seit Samstag im Bodenseekreis

Weil im Bodenseekreis die sieben-Tages-Inzidenz seit Mitte April stabil über dem Grenzwert 100 liegt, gilt ab Samstag (24. April 2021) auch hier die „Bundes-Notbremse“. Das Land hat die Corona-Verordnung entsprechend der bundesweit vereinbarten Regeln geändert und am Freitagabend veröffentlicht. Es gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen, allerdings nun erst ab 22.00 Uhr und bis Mitternacht ist Individualsport möglich. Mit triftigem Grund kann die Wohnung jedoch immer verlassen werden. Neu sind die Grenzwerte 150, bis zu dem Einzelhandelsgeschäfte unter bestimmten Bedingungen öffnen dürfen, sowie 165 für Schulen und Kindergärten. Werden die Grenzwerte drei Tage in Folge überschritten, gelten die entsprechenden Regeln. Für Lockerungen müssen die Grenzwerte fünf Tage in Folge unterschritten werden. Den aktuell im Bodenseekreis geltenden „Inzidenz-Status“ zeigt das Landratsamt auf www.bodenseekreis.de an.

Aktuelle Infos und Regelungen rund um das Thema Corona unter www.bodenseekreis.de/corona