Corona-Regeln: Im Bodenseekreis gilt ab Samstag (22. Mai) „Öffnungsschritt 1“

Ab Samstag, 22. Mai 2021 kann im Bodenseekreis endlich die Corona-„Notbremse“ gelöst werden und es gilt der „Öffnungsschritt 1“ laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. Der Stufenplan in der Verordnung sieht eine ganze Reihe neuer Regelungen vor.

Eine Auswahl wichtiger Regeln in Kürze:

• Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen und privaten Raum. 

• Kitas und Grundschulen geöffnet, höhere Klassenstufen mit Präsenzunterricht im Wechsel. Regelmäßige Tests in allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. 

• Im Einzelhandel hängt die Anzahl der auf der Ladenfläche zugelassenen Kunden vom Testkonzept ab. 

Zusätzliche Öffnung bestimmter Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

• Gastronomie außen mit AHA-Regeln, innen mit beschränkter Personenzahl.

• Lehrveranstaltungen, Kurse und Nachhilfeunterricht mit beschränkter Personenzahl.

• Kulturveranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen.

• Freizeiteinrichtungen außen mit geregelter Personenzahl.

• Touristische Übernachtungen mit fortlaufender Testung.

Eine Übersicht der Regelungen des „Öffnungsschritts 1“ gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona

Landrat Lothar Wölfle appelliert an die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste des Bodenseekreises: „Bei aller Freude über die Lockerungen und wiedergewonnen Möglichkeiten sollten Vernunft und Vorsicht weiterhin unsere Begleiter sein. Das Virus kursiert und seine Varianten sind hoch ansteckend. Je mehr wir alle zusammen im Alltag diszipliniert sind und die Tugenden ‚Maske, Abstand, Lüften, Händewaschen, Testen‘ beherzigen, desto größer ist die Chance, dass bald weitere Öffnungen möglich sind. Außerdem ist der aktuelle Trend nach unten nicht in Stein gemeißelt und bei stark steigenden Zahlen müssten wir wieder die Notbremse ziehen.“

Die Lösung der „Notbremse“ ist möglich, weil im Bodenseekreis die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner am Donnerstag (20. Mai 2021) am fünften Werktag in Folge unter 100 lag. Ausschlaggebend dafür sind die durch das RKI täglich morgens veröffentlichen Werte. Das Landratsamt hat das am Donnerstagmorgen in einer amtlichen Bekanntmachung festgestellt. Nach einem weiteren Tag Informationsvorlauf (Freitag) können somit im Landkreis die neuen Regeln ab Samstag in Kraft treten. Weitere Öffnungsschritte sind nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes frühestens nach 14 Tagen bei kontinuierlich sinkender täglicher Inzidenzwerte möglich oder wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt.

Den aktuellen Inzidenz-Status mit dem jeweils geltenden Öffnungsschritt sowie ein in Aussicht stehender Wechsel zu einer anderen Regelungsstufe zeigt das Landratsamt täglich aktuell auf ww.bodenseekreis.de an.