Corona-Wochenrückblick und aktuelle Infos

Am Montagnachmittag, 14. Juni 2021 lag die Gesamtzahl der registrierten Corona-Fälle im Bodenseekreis seit Beginn der Pandemie bei 7.724. Als akute Infektionsfälle galten zu Wochenbeginn 58 Personen. Sechs Menschen wurden im Zusammenhang mit Covid-19 stationär in den Kliniken im Landkreis behandelt. 

In der zurückliegenden Woche (Montag, 7. bis einschließlich Sonntag, 13. Juni 2021) sind dem Gesundheitsamt Bodenseekreis insgesamt 47 neue Corona-Infektionsfälle gemeldet worden. In dieser Zeit wurde 30 Mal auch eine Virusvariante (Mutation) labordiagnostisch nachgewiesen. Der höchste 7-Tages-Wert je 100.000 Einwohner wurde in der zurückliegenden Woche vom RKI mit 20,7 am Donnerstag veröffentlicht. Es wurde ein Todesfall im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet. 

Seit Beginn der Corona-Schutzimpfungen sind im Bodenseekreis insgesamt 132.530 Impfdosen verabreicht worden. In der zurückliegenden Woche waren es 16.636 Impfungen.

Öffnungsstatus unverändert

Im Bodenseekreis gelten unverändert „Öffnungsschritt 3“ und darüber hinaus weitere Erleichterungen des Inzidenz-Status „unter 35“. Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind somit mit bis zu zehn Person aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen.

Eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Regelungen für „Öffnungsschritt 3“ sowie den Inzidenz-Status „unter 35“ gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona. Hier zeigt das Landratsamt auch tagesaktuell den geltenden Öffnungs-Status sowie Links zu den umfangreichen Verordnungswerken des Landes.

Digitaler Impfnachweis im KIZ für neu Geimpfte

Das KIZ stellt ab sofort für alle im KIZ geimpften Personen den digitalen Impfnachweis aus. Er wird beim Check-Out ausgehändigt. Der Ausdruck enthält einen QR-Code, der aktuell mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden kann. In der App erscheint dann der bestätigte Impfnachweis, der z. B. beim Besuch von Veranstaltungen vorgezeigt werden kann. Allen, die ihre Impfungen bereits erhalten haben, will das Sozialministerium diesen Impfnachweis per Post zusenden. Man kann ihn sich auch in bestimmten Apotheken selbst ausstellen lassen (www.mein-apothekenmanager.de). Der Impfausweis aus Papier behält weiterhin volle Gültigkeit und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.