„Inzidenzstufe 1“ gilt im Bodenseekreis ab Dienstag

Im Bodenseekreis gilt ab Dienstag (29. Juni 2021) die neue „Inzidenzstufe 1“ entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Dann können sich beispielsweise bis zu 25 Personen im privaten und öffentlichen Raum treffen, eine Limitierung der Haushaltsanzahl gibt es nicht mehr. Private Veranstaltungen sind sogar mit bis zu 300 Personen möglich. Auch für öffentliche Veranstaltungen gibt es neue Personenzahl-Obergrenzen. Darüber hinaus sieht das neue Regelwerk Erleichterungen für viele weitere Lebensbereiche vor, beispielsweise die Gastronomie, den Bildungsbereich sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Regelungen gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona. Hier zeigt das Landratsamt auch tagesaktuell die jeweils geltende Inzidenzstufe sowie Links zu den umfangreichen Verordnungswerken des Landes.

Ausschlaggebend für die geltende Inzidenzstufe ist der täglich für den Landkreis festgestellte Inzidenzwert je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Unter- oder überschreitet dieser Wert fünf Tage in Folge die Schwellwerte 10, 35 oder 50, macht das Gesundheitsamt dies amtlich bekannt, sodass die jeweilige Inzidenzstufe am Folgetag für den Landkreis in Kraft tritt.

Eine wesentliche Änderung ist hier, dass nun nicht mehr die durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Inzidenzzahlen maßgeblich sind, sondern wieder die durch Landesgesundheitsamt (LGA) bereitgestellten Zahlen. Diese fundamentale Änderung der Prüfgrundlage kam seitens des Sozialministeriums sehr kurzfristig und vor allem ohne Vorankündigung. Bei der Bearbeitung der neuen Verordnung am Wochenende hat das Corona-Team des Landratsamts Bodenseekreis diese kleine aber im konkreten Fall folgenreiche Änderung schlicht übersehen. Nach den RKI-Werten liegt der Bodenseekreis am Montag am fünften Tag in Folge unter dem Schwellwert zehn. Nach den früheren Zahlen des LGA hätte dieser fünfte Tag aber bereits am Sonntag festgestellt werden können. Folglich hätte die „Inzidenzstufe 1“ bereits am Montag in Kraft treten können. Wegen dieses Fehlers der Behörde kann das nun aber erst am Dienstag passieren. Die formal nötige amtliche Bekanntmachung ist durch das Landratsamt am Montag (28. Juni 2021) erfolgt.

„Das tut uns wirklich leid und wir können dafür nur um Entschuldigung bitten“, sagt dazu Behördensprecher Robert Schwarz. „Es ist unser Anspruch, das Mögliche auch schnell für unsere Bürgerinnen und Bürger möglich zu machen. Dass unser Versehen nun zu einem Tag Verzögerung beim Wechsel auf die unterste Inzidenzstufe führt, ist uns allen im Landratsamt persönlich sehr unangenehm.“