Vogelgrippe-Variante bei Stockente im Bodenseekreis: Vorsorgemaßnahmen und Registrierung von Geflügelhaltungen

Bei einer in der ersten Kalenderwoche 2022 im Raum Salem erlegten Stockente hat das Friedrich-Löffler-Institut bei vorsorglichen Routineuntersuchungen niedrig-pathogene (gering-krankmachende) Vogelgrippe-Viren vom Serotyp H7 festgestellt. Das Veterinäramt beim Landratsamt Bodenseekreis bittet daher um erhöhte Vorsicht bei Geflügelhaltungen.

Bereits Ende des Vorjahres war in der Nähe von Donaueschingen bei vier tot aufgefundenen Schwänen und einer Gans die Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt worden. Wegen der räumlichen Nähe zum Bodensee ist weiterhin damit zu rechnen, dass das Seuchengeschehen auch in diesem Winter wieder bei Wasservögeln am Bodensee auftreten wird.  Das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen stuft das Veterinäramt des Bodenseekreises als hoch ein. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen ist laut Robert-Koch-Institut aber sehr gering.

Für Wirtschaftsgeflügel wie Hühner und Puten stellt das Virus jedoch eine große Gefahr dar. Die Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis sind daher aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Das betrifft sowohl gewerbliche also auch Hobbyhaltungen mit nur einzelnen Tieren. Da eine Viruseinschleppung auch über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk möglich ist, muss auch in dieser Hinsicht unbedingt auf vorbeugende Hygiene geachtet werden.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden. Diese Registrierung von Tierhaltungen beim Veterinäramt ist kostenfrei.

Auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art sind dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere und Kadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden.

Für Fragen steht das Veterinäramt unter  Tel. 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung, bzw. per E-Mail unter vet@bodenseekreis.de

Weitere Informationen:
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html

https://www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/tiergesundheit/tierseuchen-erkrankungen/klassische-gefluegelpest-vogelgrippe/