Ukraine-Flucht: Lagebericht Bodenseekreis

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges waren mit Stand Dienstag, 24. Mai 2022 bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis insgesamt 2.029 Menschen aus der Ukraine als Kriegsgeflüchtete gemeldet (Vorwoche: 2029). In der Obhut des Landkreises - also in durch den Landkreis organisierten Unterkünften - leben derzeit 236 Personen (Vorwoche: 186). Für weitere rund 300 Menschen aus der Ukraine stellt die Stadt Friedrichshafen eine Obhut bereit (Vorwoche: 296). Die Stadt Überlingen beherbergt 71 Menschen aus der Ukraine (Vorwoche: 71).

Im Bodenseekreis sind zwei Notunterkünfte in Mehrzweckhallen in Betrieb: In der Seldnerhalle in Tettnang-Kau sind 39 Plätze belegt und die Festhalle Langenargen beherbergt aktuell 13 Personen. Als Notunterkunft abrufbereit sind zudem weiterhin die Parksporthalle in Kressbronn mit bis zu 72 Plätzen sowie von der Stadt Überlingen die alte Gymnasiums-Sporthalle für bis zu 56 Personen.
Sozialleistungen durch das Jobcenter

Die Bundesgesetzgebung plant, dass die zentralen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine künftig durch die Jobcenter statt bisher durch die Migrationsbehörden erbracht und verwaltet werden. Statt dem Asylbewerberleistungsgesetz wird dann das Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) entsprechend der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Rechtsgrundlage für die Leistungsansprüche bilden. Der individuelle Leistungsumfang ist vergleichbar mit den bisherigen Leistungen. Maßgebliche Änderung ist jedoch der Anspruch auf den Beitritt zu einer selbst gewählten gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter des Bodenseekreises hat die geflüchteten Personen im Landkreis darüber informiert, dass dieser Rechtskreiswechsel für die Betroffenen möglichst unbürokratisch erfolgen wird. So ist es im Bodenseekreis NICHT erforderlich, einen neuen Leistungsantrag zu stellen. Für die meisten Leistungsempfänger wird die neue Regelung ab Juni wirksam werden, bei noch laufenden Registrierverfahren kann dies aber auch ein späterer Monat sein. Durch die Umstellung wird es NICHT zu Leistungslücken oder -ausfällen kommen.

Ende der kostenlosen ÖPNV-Tickets

Geflüchtete aus der Ukraine haben noch bis 31. Mai 2022 kostenfreie Fahrt mit Bus und Bahn im deutschen Fernverkehr und im gesamten bodo-Gebiet. Als Fahrausweis dienen entweder die kostenlosen Tickets „helpukraine“, die in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen in Deutschland erhältlich sind, oder auch ein gültiges Ausweisdokument. Des Weiteren gelten Ausweise und Aufenthaltsbescheinigungen, die den Wohnsitz in der Ukraine belegen, ebenfalls als Fahrschein. Das gilt für temporäre sowie dauerhafte Aufenthaltsbescheinigungen. Ab Juni ist die Mitfahrt im ÖPNV auch für ukrainische Staatsbürger kostenpflichtig.

Online-Infotermin für ehrenamtlich Helfende

Am Mittwoch, 1. Juni 2022 bietet das Amt für Migration und Integration des Bodenseekreises ein Online-Austauschtreffen für Menschen an, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Von 17:00 bis etwa 18:30 Uhr wird über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, regulatorische Entwicklung und die Krisenarbeit des Landkreises informiert. Schwerpunktthema wird dabei auch der behördliche Wechsel bei der Sozialleistungsverwaltung hin zum Jobcenter sein. Teilnehmende haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und auch untereinander Erfahrungen auszutauschen. Eine Anmeldung ist technisch erforderlich unter www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht.  Der Link zur Videoplattform wird dann per E-Mail zugesandt.

Info-Telefon „Ukraine-Flucht“

Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für geflüchtete Personen bietet das Landratsamt ein Info-Telefon an. Hier werden – soweit möglich – Fragen beantwortet und praktische Hinweise gegeben. Das Info-Telefon „Ukraine-Flucht“ ist ebenfalls montags bis freitags zwischen 8:00 und 12:00 sowie montags bis donnerstags nachmittags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr (donnerstags bis 17:00 Uhr) unter Tel. 07541 204-3330 erreichbar. 

Anlaufstelle im Landratsamt

Das Amt für Migration und Integration des Bodenseekreises hat im Landratsamt einen Info-Punkt für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Diese können sich hier behördlich registrieren lassen und Sozialleistungen beantragen. Der Info-Punkt befindet sich im Hauptgebäude des Landratsamts in der Friedrichshafener Albrechtstraße 77 und ist montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Auf der Internetseite des Bodenseekreises sind Informationen zusammengestellt, die für angekommene Geflüchtete sowie hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger bedeutsam sind: www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht Hier gibt es auch Informationen zum Spendenkonto des Bodenseekreises. Das dort eingehende Geld soll für schnelle unbürokratische Hilfen, Härtefälle, zusätzliche Betreuungsangebote und ggf. Starthilfen verwendet werden. 

Um private Wohnraumangebote im Bodenseekreis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine schnell erreichbar zu machen, hat das Landratsamt eine zweisprachige Wohnraum-Börse zur Bereitstellung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern eingerichtet. Die Wohnraum-Börse ist auf der Informationsseite des Bodenseekreises unter www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht zu finden, sowie direkt unter https://bodenseekreis.hospodar.de aufrufbar.