Bei den Kleinsten Großes bewirken: Neuer Qualifikationskurs für Tageseltern beginnt im September

Das Landratsamt sucht Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder bei sich zu Hause oder vereinzelt in den Familien betreuen. Für die selbständige Tätigkeit ist die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nötig, der im September 2022 beginnt. Zum ersten Mal im Bodenseekreis ist hierfür das neu überarbeitete „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“ die Grundlage. In 300 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten werden alle wichtigen Kompetenzen und Fähigkeiten geschult, die für die pädagogische Betreuung und Begleitung von Kindern wichtig sind.

Bereits nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten können die neuen Kindertagespflegepersonen mit der betreuenden Tätigkeit starten. Das Jugendamt Bodenseekreis stellt hierfür eine befristete Pflegeerlaubnis aus. Für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher kann die Qualifizierung verkürzt werden. Sie müssen die ersten 50 Unterrichtseinheiten absolvieren, die Teilnahme am zweiten Teil der Qualifikation ist für diesen Personenkreis freiwillig.
 
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung, bei der qualifizierte Tageseltern die Kinder stundenweise oder ganztags bilden, erziehen und betreuen. Sie ist rechtlich der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren ist die Tagespflege sehr geeignet. Sie haben hier konstante Bezugspersonen und einen überschaubaren familiären Rahmen. Dies schafft Vertrauen und Geborgenheit. In kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern haben diese Zeit zum Spielen, Entdecken und Aktivsein. Individuelle Bedürfnisse und Talente der Kinder können von der Kindertagespflegeperson gezielt beantwortet werden. Die Kinder erleben eine geschwisterähnliche Situation, wodurch sehr intensive Freundschaftsverhältnisse entstehen können.
    
Erwachsenen, die auf der Suche nach einer beruflichen Veränderung sind, bietet die Kindertagespflege eine sinnstiftende Tätigkeit auf selbständiger Basis. Die Arbeitszeiten sind flexibel gestaltbar. Eigene Kinder können gemeinsam mit den Tageskindern betreut werden. Die betreuende Tätigkeit kann in den eigenen Räumen bei sich zu Hause ausgeübt werden. Möglich ist aber auch die Arbeit in anderen geeigneten Räumen. Die Zusammensetzung der Gruppe wird von der Kindertagespflegeperson selbst bestimmt. Eine fachliche Beratung und Unterstützung wird durch das Jugendamt des Landratsamts Bodenseekreis sichergestellt.

Wer Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson hat, kann sich unverbindlich an das Jugendamt des Bodenseekreises wenden:
Birgit Hagenacker Tel: 07541 204-3253, birgit.hagenacker@bodenseekreis.de
Barbara Horneffer Tel: 07541 204-3016, barbara.horneffer@bodenseekreis.de

Infos auch unter www.bodenseekreis.de/kindertagespflege